Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Antrag abgelehnt!

Vor einigen Tagen legte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag dem Parlament einen Antrag vor, der die Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen hinsichtlich des muttersprachlichen Schulunterrichts thematisiert und die Bundesregierung zum Handeln auffordert (wir berichteten). Dieser Antrag wurde vom Deutschen Bundestag nun abgelehnt – mit den Stimmen der Ampelkoalition.

„Wer stimmt für diesen Antrag? – CDU/CSU und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist der Rest des Hauses. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag abgelehnt.“ Nach diesen Worten seitens des Bundestagspräsidiums – nachzulesen im Plenarprotokoll 20/47 – war er vom Tisch, der Antrag der Unionsfraktion unter dem Titel „Deutsche Minderheit in Polen stärken – Diskriminierung beim muttersprachlichen Unterricht beseitigen“ (Bundestagsdrucksache 20/2559, datiert auf den 5. Juli 2022).

Christoph de Vries, Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärte dazu: „Die Ampelkoalition hat den Antrag der Union mit konkreten Vorschlägen zur Lösung der massiven Einschränkungen des Deutschunterrichts für die deutschen Minderheit in Polen abgelehnt, obwohl die Bundesregierung diese Diskriminierung selbst bestätigt hat.“

Damit werde klar: „Der im Koalitionsvertrag erhobene Anspruch, die Rechte von Minderheiten insbesondere innerhalb der EU zu stärken und sich für den Erhalt der Minderheitensprachen einzusetzen, gilt offensichtlich nicht für Angehörige der deutschen Minderheiten in Europa. Der Beschluss ist im Grunde eine zweite Diskriminierung für ca. 50.000 Kinder und ihre Familien, die der deutschen Minderheit in Polen angehören“, wird Christoph de Vries in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert.

Trotz der Ablehnung des Antrags betonte der CDU-Politiker – der noch im Juni eine Delegationsreise der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zur deutschen Minderheit nach Ober- und Niederschlesien anführte und in Warschau das Gespräch mit der polnischen Regierung suchte – nochmals, dass die Bundesregierung „endlich auf höchster Ebene handeln“ müsse, „um das Inkrafttreten der Verordnung des polnischen Bildungsministeriums zum 1. September abzuwenden. Es besteht eindeutig Gefahr im Verzug, dass das Bildungssystem der deutschen Minderheit irreparabel geschädigt wird und die bilateralen Beziehungen ernsthaft belastet werden.“

ln

Titelfoto: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / photothek

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