Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Ausländer zufrieden

Bundesagentur fuer Arbeit.
Bundesagentur fuer Arbeit.

Immer mehr Menschen mit ausländischem Pass in der Bundesrepublik Deutschland sind Sozialhilfeempfänger. Es handelt sich dabei neben Flüchtlingen auch um Bürger anderer Länder der Europäischen Union. Neueste Studien belegen allerdings, dass die Sozialhilfe am häufigsten von Türken in Anspruch genommen wird.

 

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im Mai dieses Jahres mehr als 1,5 Millionen Ausländer in Deutschland eine Beihilfe bezogen. Das sind 12,4 Prozent mehr als noch vor einem Jahr! Wie sich übrigens zeigt, war statistisch jeder vierte Hartz IV-Empfänger in Deutschland ein Ausländer.

 

Immer mehr Ausländer

 

Insgesamt jedoch ist die Zahl der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die von einer Sozialhilfe leben, in der Zeit von April 2015 bis April 2016 leicht gesunken, und zwar um 1,2 Prozent, also um fast 71.000 auf derzeit 5,9 Millionen. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass immer weniger deutsche Staatsbürger eine Beihilfe beziehen. Wie allerdings eine BA-Sprecherin erklärte, ist gleichzeitig ein zunehmend hoher Anteil an ausländischen Sozialhilfeempfängern zu beobachten, eine Folge der wachsenden Zahl von syrischen und eriträischen Zuwanderern. So hat die Zahl der Syrer, die eine Sozialhilfe beziehen, innerhalb nur eines Jahres um 195,1 Prozent auf 242.000 zugenommen, während die Zahl der Eriträer um 229 Prozent auf 16.700 gewachsen ist. Auch der Zustrom von EU-Bürgern aus osteuropäischen Länder nach Deutschland spielt eine wesentliche Rolle. Hier gibt es vor allem bei Bulgaren und Rumänen eine Zunahme. Innerhalb des Jahres verringerte sich hingegen die Zahl der russischen und ukrainischen Sozialhilfeempfänger: Hier wird der Rückgang auf entsprechend 8,9 und 10 Prozent geschätzt.

 

Türken an der Spitze

 

Unter den ausländischen Leistungsempfängern einer Sozialhilfe in Deutschland gibt es mit 295.000 am meisten Türken, gefolgt von Syrern (242.000), Polen (92.500), Bulgaren (72.000), Italienern (70.900) und Rumänen (60.000). Wie der Volkswirt Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel” betonte, müsste man, um die Konsequenzen dieser Leistungsempfänger-Struktur für den Staatshaushalt abschätzen zu können, diese Zahlen im Verhältnis zu den Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland arbeiten und Beiträge in die Sozialversicherungskassen einzahlen, zusammenstellen. Hierbei zeigte sich beispielsweise, dass Bulgaren in Deutschland die EU-weite Freizügigkeit sehr oft für die Inanspruchnahme von Sozialhilfen nutzten: Auf einen erwerbstätigen Bulgaren in der Bundesrepublik käme ein bulgarischer Sozialhilfeempfänger, so Karl Brenke. Dies sei ein ernsthaftes Problem.

 

Anspruch auf Beihilfe

 

Nach den deutschen Sozialgesetzen steht in der Bundesrepublik eine Sozialhilfe denjenigen Personen zu, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit eigener Hände Arbeit zu bestreiten. Um eine Beihilfe kann sich auch bewerben, wer – nach vorheriger Anerkennung als Flüchtling – Asyl beantragt hat. Erwerbstätige in Deutschland, die aus einem anderen EU-Land kommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich mindestens sechs Monate in Deutschland aufhalten. Die Beihilfe beträgt aktuell 404 Euro bei Alleinstehenden und 364 Euro pro Person bei Verheirateten. Kinder hingegen erhalten je nach Alter 237 bis 306 Euro. Der Staat übernimmt zusätzlich die Kosten für Miete und Heizung. Man kann kaum umhin, Deutschland als ein Land der Sozialhilfe zu bezeichnen.

 

Johann Engel

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