Auslegung des Bildungsministeriums = Rückschritt beim Bildungswesen der Minderheiten

Im Zusammenhang mit der Bildungsreform stehen nun viele andere Regelungen in Frage. Dies gilt auch für den minderheitensprachlichen Deutschunterricht. Die jüngste Interpretation des Bildungsministeriums für das Kuratorium der Woiwodschaft Schlesien lässt vermuten, dass die vor Jahren ausgearbeiteten guten Praktiken zur Förderung der deutschen Minderheit nunmehr aufgegeben werden sollen. Polska wersja poniżej Es geht um den Deutschunterricht in den neu geschaffenen Grundschulklassen 7 und 8. Dieser sollte ursprünglich nach gleichen Regeln wie bisher an den Gymnasien stattfinden. Dort war man gemäß der damaligen Auslegung des Bildungsministeriums davon ausgegangen, dass an ein und derselben Schule die deutsche Sprache sowohl als Fremdsprache, als auch als Minderheitensprache unterrichtet werden darf. Infolgedessen hatten die Schüler, für die Deutsch eine Minderheitensprache ist, wöchentlich fünf Unterrichtseinheiten (zwei als Fremdsprache und drei als Minderheitensprache). Neue Auslegung Und obwohl bei der jüngsten Sitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten Unterstaatssekretär Maciej Kopeć vom Bildungsministerium beruhigte, dass keinerlei Änderungen geplant seien, haben jetzt genau solche in einem Schreiben des Bildungsministeriums an das Kuratorium der Woiwodschaft Schlesien das Tageslicht erblickt. Dort erklärt das Ministerium, dass diejenigen Schüler der ältesten Klassen, die in dieser Schulstufe zwei Fremdsprachen lernen sollen, die deutsche Sprache nicht als eine davon betrachten … Auslegung des Bildungsministeriums = Rückschritt beim Bildungswesen der Minderheiten weiterlesen