Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Der Senat hat abgestimmt

Der Senat beriet am Dienstag (11.01.) über das Haushaltsgesetz, zu dem die Parlamentarier zahlreiche Stellungnahmen einreichten. Eine davon bezog sich auf die Kürzung der Mittel für den Minderheitensprachenunterricht in den Schulen. Letztendlich hat der Senat gestern Abend den Haushalt verabschiedet und dabei unter anderem die Wiederherstellung der Mittel für den minderheitensprachlichen Unterricht vorgeschlagen.

 

Die Senatoren diskutierten am Dienstag darüber, ob die ursprüngliche Quote für den Unterricht in Minderheitensprachen in den Schulen im Staatshaushalt wiederhergestellt werden sollte. Gegen diesen Änderungsantrag stimmten Senatoren der PiS. Unter ihnen Grzegorz Bierecki, der Senatoren vertrat, die die Annahme des Haushalts ohne jegliche Änderungen beantragt hatten, der argumentierte, dass diese Entscheidung durch das Fehlen von Maßnahmen der deutschen Regierung für mehr Polnischunterricht diktiert wurde: „Weil in der Diplomatie, in der internationalen Politik das Prinzip der Symmetrie herrscht, wurden  richtige Schritte unternommen. Ich denke, dass dieses Signal gehört wird und dass die Dinge in eine bessere Richtung gehen werden, dass sich die Lage der polnischen Kinder in Deutschland verbessern wird.“ Und der Oppelner Senator Jerzy Czerwiński argumentierte, dass die Unterzeichnung der Erklärung über die Einbeziehung eines Kindes in den Minderheitensprachenunterricht in der Woiwodschaft Oppeln in vielen Fällen den Eltern aufgezwungen wurde, wodurch die Zahl der „Minderheitenkinder“ überschätzt sei.

 

 

Symmetrie?

Die Senatoren der Bürgerkoalition argumentierten dagegen, dass die Entscheidung des Sejm insbesondere den Kindern polnischer Staatsbürger schade. „Es wäre schlimm, wenn der Senat die Praxis bestätigen würde, dass einige Bürger der Republik Polen zu Geiseln der internationalen Politik werden könnten. Denn heute betrifft es nach den Absichten von Minister Czarnek und dem Abgeordnetem Kowalski nur die deutsche Minderheit“, sagte Senator Kazimierz Kleina und fügte gleichzeitig hinzu, dass nach geltendem Recht eine solche Aufteilung nicht möglich sei: „Die Verordnung, nach der die Mittel an nationale und ethnische Minderheiten verteilt wird, teilt die Menschen nicht in Personen der einen oder anderen Nationalität ein“, sagte Klein.

 

Senator Kazimierz Kleina
Foto: Marta Marchlewska-Wilczak, Kancelaria Senatu

 

Er wurde von Senator Marek Plura unterstützt, der fragte: „Gibt das jetzige Haushaltsgesetz mit den Kürzungen dem polnischen Staat die Möglichkeit, die gesetzlichen Pflichten und Rechte im Bereich des Unterrichts der Muttersprache in Schulen umzusetzen, wenn der für dieses Ziel gesicherte Betrag halbiert wurde?“ Die Antwort auf diese Frage war jedoch, wieder auf die Symmetrie zu verweisen.

Das Fehlen dieser Symmetrie sei, wie PiS-Senator Grzegorz Bierecki betont, darin begründet, dass der Bundeshaushalt – anders als der polnische Haushalt – keine Mittel zur Finanzierung des Polnischunterrichts vorsieht. Für die Regierungspartei ist es wohl unerheblich, dass einzelne Bundesländer im vergangenen Jahr insgesamt rund 900 Millionen PLN für den Polnischunterricht an Schulen ausgegeben haben. Senator Kazimierz Michał Ujazdowski fasste diese Argumentation mit den Worten zusammen:

 

„Sie übertreffen die Erwartungen des Abgeordneten Kowalski, dass die Bundesrepublik Deutschland das System unter dem Diktat der PiS-Partei ändern sollte. Schließlich geht es um das Geld des deutschen Steuerzahlers und des polnischen Steuerzahlers, das ist ein adäquater Vergleich“.

 

Nach der Entscheidung des Senats, die Finanzierung des Minderheitensprachenunterrichts in den Schulen wiederherzustellen, wird der Sejm nun erneut an allen Änderungen arbeiten. Ob die Abgeordneten die Bildungssubvention diesmal auf dem bisherigen Niveau belassen werden, wird sich bei der nächsten Sitzung des Sejm zeigen.

 

Ombudsmann

Vor dieser Senatssitzung wandte sich der Ombudsmann, Marcin Wiącek, an Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Senatsmarschall Tomasz Grodzki wegen der Kürzung der Subventionen für den minderheitensprachlichen Unterricht. In seinem Brief lesen wir unter anderem:

 

„Ich kann dem nicht zustimmen, dass die Reduzierung der Haushaltsausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens oft marginalisiert werden und zu deren besonderen Unterstützung die staatlichen Institutionen verpflichtet werden”.

 

Und weiter: „In Übereinstimmung mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 ist Polen verpflichtet, die Voraussetzungen für den Erhalt und die Entwicklung der Kultur durch Angehörige nationaler Minderheiten sowie für die Bewahrung wesentlicher Elemente ihrer Identität zu unterstützen und zu schaffen. Es geht unter anderem darum, das Recht jedes Menschen, der einer nationalen Minderheit angehört anzuerkennen, seine Sprache zu lernen. Jedes Fehlen einer wirksamen Durchsetzung dieser Befugnisse kann darauf hindeuten, dass Polen seine Verpflichtungen verletzt, die sich aus dem Übereinkommen ergeben“.

Auf internationale Verträge berief sich auch der Vorsitzende des Verbandes deutscher Gesellschaften in Polen Bernard Gaida in seinem Brief an den Senatsmarschall: „Der Unterricht der Minderheitensprachen beruht auf nationalen Rechtsvorschriften wie dem Gesetz über das Bildungssystem, das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache und den entsprechenden Verordnungen, zugleich beruht er auf einer freiwilligen Verpflichtung des Republik Polens, die im Jahr 2009 die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert hat. (…)Alle Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates während des zyklischen Monitorings der Umsetzung der Charta zeigen ständig auf, dass die Republik Polen immer noch viele der Verpflichtungen, die sie freiwillig angenommen hat, nicht umgesetzt hat, auch in Bezug auf den Unterricht in Minderheitensprachen. Der Unterricht der deutschen Sprache wird überwiegend in Form eines zusätzlichen Schulfaches durchgeführt, es gibt kaum Unterricht in zwei Sprachen, und es gibt überhaupt keine dritte Form des Unterrichts, das heißt in der Sprache der nationalen Minderheit. Die Republik Polen hat sich aber verpflichtet, ein Bildungssystem in den Sprachen nationaler Minderheiten zu schaffen, in diesen Gebieten, wo die Vertreter:innen der nationalen und ethnischen Minderheiten wohnen. Diese Fakten deuten auf die Notwendigkeit einer weiteren Entwicklung des Bildungswesens der Minderheitensprachen hin, um die in vielen europäischen Ländern bestehenden Standards zu erreichen. Die Entscheidung, die Mittel für den Unterricht von Minderheitensprachen zu kürzen, muss jedoch unweigerlich zu einer weiteren Absenkung der Bildungsstandards führen“.

Rudolf Urban

Show More