Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Ein Sturm auf die Gemeinden blieb aus

Dieses Jahr haben wieder wenige Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilgenommen

Im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl rührte die Deutsche Minderheit kräftig die Werbetrommel für eine aktive Teilnahme an der Wahl. Diese Möglichkeit haben die Deutschen, die im Ausland leben, bereits seit der letzten Wahl. In diesem Jahr sollten die Stimmen der sog. Auslandsdeutschen auch durch jene aus Schlesien deutlicher sichtbar werden.

 

Die Zahlen sprechen für sich: Ins Wählerverzeichnis in den jeweiligen Gemeinden in Deutschland wurden laut Angaben der Bundesregierung auf Antrag insgesamt etwas mehr als 100.000 Personen eingetragen. 2931 davon sind wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die entweder nach dem 14. Lebensjahr und nicht länger als vor 25 Jahren für mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben, oder aus einem anderen Grund mit Deutschland verbunden sind – so wie die Deutschen in Schlesien. Zur Erinnerung: Nach der letzten Volkszählung 2011 gaben über 148.000 Oberschlesier eine deutsche Volkszugehörigkeit an. Setzt man also die Zahlen ins Verhältnis, ergibt sich eine recht magere Wahlbeteiligung. Eine genau Quote lässt sich aus diesen Angaben allerdings nicht ableiten. Zudem werden Pendler, die wegen ihrer Arbeit in Deutschland gemeldet sind, nicht als Auslandsdeutsche geführt. So ist es letztendlich nicht möglich genau zu sagen, wie viele Oberschlesier ihre Stimme abgegeben haben.

 

Mehrere Gründe

 

Vor allem die Deutsche Minderheit hat sich für die aktive Teilnahme an der Bundestagswahl ausgesprochen und VdG-Vorsitzender Bernard Gaida mahnte auch mehrmals im Wochenblatt.pl in seiner Rubrik an, diese Möglichkeit zu nutzen. Es gehe darum, als Deutsche im Ausland die deutsche Politik im Hinblick auf die Deutschen Minderheiten mitzugestalten.

 

Daher ist die doch geringe Beteiligung der Deutschen Minderheit kein Beweis für Desinteresse. Andere Gründe spielen hier eine Rolle. Aktuell muss man im Antrag u.a. begründen, dass man sich mit Deutschland und seinen Verhältnissen verbunden fühlt. „Es kann aber trotz guter Begründung und mehrmaliger zusätzlicher Schreiben passieren, dass der Antragsteller keinen Eintrag ins Wählerverzeichnis erhält, weil für den bearbeitenden Beamten die Gründe immer noch nicht gut genug sind“, berichtet der Vorsitzende der Oppelner SKGD Rafał Bartek von einem solchen Fall in der Oppelner Region.

 

Zu kompliziert?

 

Klar ist eines: Der Weg zur Stimmabgabe ist kompliziert. Das bestätigen nicht nur die Vertreter der SKGD in Oppeln, sondern z.B. auch die Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen, die bei ihrer Jahresversammlung im Juli 2017 bereits für eine Vereinfachung plädiert hatte.

 

Selbst diejenigen, die einen Eintrag ins Wahlregister erhalten haben, sehen die Antragstellung als schwierig an. Unser Leser Oskar Zgonina berichtet: „Genau dieses Jahr bin ich 18 Jahre alt geworden und konnte zum ersten Mal meine Stimme abgeben. Die Teilnahme bei Wahlen halte ich für eine Bürgerpflicht. Tatsächlich ist aber die ganze Prozedur ein bisschen kompliziert, denn man muss den Antrag aus dem Internet ausdrucken, ausfüllen, abschicken und dabei begründen, dass man mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut ist. Obwohl ich viel gehört habe, dass es gar nicht so leicht ist, die Briefwahl zu bekommen, habe ich beschlossen, den Antrag zu stellen. Und das hat sich gelohnt.” Oskar Zgonina konnte seine Stimme abgeben.

 

Änderungen nötig

 

Menschen wie Oskar Zgonina gäbe es nach Ansicht der Deutschen in Polen noch viel mehr, wenn man die gesamte Prozedur vereinfachen würde. Entweder könnte man davon ausgehen, wer einen deutschen Personalausweis besitzt, ist zur Stimmabgabe berechtigt, denn nach Meinung von Rafał Bartek zeugt dies zumindest davon, dass man sich seiner deutschen Staatsbürgerschaft bewusst ist. „Eine andere Möglichkeit wäre z.B. einen konkreten Wahlkreis den Auslandsdeutschen zuzuschreiben, womit sie dann nicht an verschiedene Gemeinden schreiben müssen, in denen die zuständigen Beamten mehr oder weniger wohlwollend die Anträge bearbeiten“, sagt Bartek.

 

Sein letzter Vorschlag würde auch die Parteien und ihre Kandidaten zum Handeln auffordern, denn sie wüssten, dass sie auch im Ausland für sich und die eigenen politischen Ziele Werbung machen sollen.

 

Mit dem Beginn der jetzigen Legislaturperiode des Bundestages kann die Deutsche Minderheit in Polen dieses Thema also mit auf die Agenda der Gespräche nehmen.

 

 

Rudolf Urban

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