Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Die Qual der Wahl?

 

 

In knapp zwei Monaten werden in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Abgeordnete zum Europaparlament gewählt. Deutsche, sie in Polen leben, können ihre Stimme auch in der Bundesrepublik abgeben. Wichtig ist aber: Man darf nur einmal wählen. 

Um in Deutschland an der Wahl teilzunehmen, muss man sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Foto: R.Urban

 

Ähnlich, wie bei der Bundestagswahl, haben nun bei der Europawahl sog. Auslandsdeutsche auch die Möglichkeit für Kandidaten aus Deutschland zu stimmen. Der Weg dahin ist relativ einfach, vor allem für diejenigen Deutschen aus Polen, die in Deutschland gemeldet sind und am Wahltag (26. Mai) ohnehin dort sein werden. In der Regel erhalten sie einige Wochen vor der Wahl von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung, sodass sie sich sicher sein können, im Wählerverzeichnis enthalten zu sein.

 

 

Termine bedenken

Nur ein wenig schwieriger wird es für diejenigen, die in Deutschland gemeldet sind, am Wahlsonntag allerdings z.B. in der Heimat sein werden. Sie können ganz einfach einen Wahlschein beantragen, um so an der Briefwahl teilnehmen zu können. Dabei muss man, wie der Bundeswahlleiter auf seiner Internetseite www.bundeswahlleiter.de informiert, keine konkreten Gründe angeben! Was Sie allerdings bedenken müssen, ist der Termin: Spätestens am Freitag vor dem Wahltag müssen Sie Ihren Wahlschein bei der Gemeinde beantragen, damit Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben können. Und dann muss der ausgefüllte Stimmzettel bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag zur zuständigen Stelle gelangen. Wenn Sie also beabsichtigen ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland zu schicken, müssen Sie genügend Zeit einrechnen.

 

 

Kein Wohnsitz in Deutschland

Schwieriger wird es für all die sein, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, denn sie werden dadurch nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis geführt und müssen sich neu eintragen lassen. Wer früher in Deutschland gemeldet war, kann sich einfach bei der Gemeinde, in der er zuletzt gelebt hatte ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

 

Dagegen gibt es für alle, die noch nie in Deutschland gemeldet waren eine Zentralstelle, bei der sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis einbringen können, und zwar das Bezirksamt Mitte von Berlin. Anders also, als bei der Bundestagswahl, müssen die sog. Auslandsdeutschen nicht auf eigene Faust eine Gemeinde in Deutschland suchen und sich vor deren Beamten rechtfertigen. Alle müssen aber den Stichtag für die Antragstellung im Auge behalten und das ist jetzt der 5. Mai. Wer später versucht in Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, dessen Antrag wird abgelehnt.

 

 

Nur eine Stimme

Zu beachten ist aber, dass ungeachtet der Art, wie sich ein Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lässt, eine wichtige Bedingung bleibt: Jeder hat nur eine Stimme. Man darf also nicht versuchen in Deutschland und in Polen zu wählen. Dazu kreuzt jeder in seinem Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis eine Erklärung an, dass er/sie in keinem anderen Mitgliedsstaat der EU an der Wahl teilnimmt. Falsche Angaben sind Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung!

Auslandsdeutsche in Polen sollten sich also gut überlegen, ob sie den schwierigen Weg einschlagen und EU-Abgeordnete in Deutschland wählen wollen, oder als in Polen gemeldete hier an der Wahl teilnehmen.

 

 

Rudolf Urban

 

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