Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Entscheidung beruht auf falscher Annahme

Am Freitag vergangener Woche wurde die Verordnung des Bildungsministers zum Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache veröffentlicht. Die Politik der Diskriminierung einer bestimmten Minderheit ist Tatsache geworden. Vertreter der deutschen Minderheit gehen dagegen mit Protesten vor und kamen Anfang der Woche mit dem Bundesbeuaftragten Fabritius zusammen.

Am 4. Februar 2022 erließ der Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek eine Verordnung, durch die die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde reduziert wurde. Aus der veröffentlichten Verordnung geht hervor, dass die Frage der Kürzung der Subvention nur die deutsche Minderheit betrifft. In dem Dokument lesen wir: “In § 8 Abs. 3 werden nach den Worten “im Umfang von 3 Wochenstunden” die Worte “und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, im Umfang von 1 Wochenstunde” eingefügt”. Die Verordnung tritt am 1. September, also mit dem Beginn des neuen Schuljahres in Kraft.

 

Empörung bei der Minderheit

Für die deutsche Minderheit ist die Unterzeichnung der Verordnung ein Schlag ins Gesicht. „Trotz zahlreicher Aktionen der Vertreter der deutschen Minderheit sowie von Eltern und Lehrern, trotz zahlreicher Proteste, Treffen und Gespräche hat die polnische Regierung beschlossen, eine Lösung einzuführen, die eine nationale Minderheit – die deutsche Minderheit – offen diskriminiert“, schreibt die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien auf ihrer Internetseite.

Der Verband deutscher Gesellschaften seinerseits veröffentlichte eine Stellungnahme, in der betont wird, dass sowohl die Allgemeinde Erklärung der Menschenrechte, aber auch die polnische Verfassung sowie das polnische Minderheitengesetz eine Diskriminierung, wie sie in der Verordnung festgeschrieben wurde, verbieten. „Als Bürger der Republik Polen, die mit ihren Steuern zum Staatshaushalt beitragen und die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Bürger, sowohl diejenigen, die der Mehrheit angehören, als auch diejenigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, und die von der Richtigkeit ihrer Empörung über die uns auferlegte Diskriminierung überzeugt sind, erwarten wir, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr gezogen wird“, lesen wir in der Stellungnahme. Darüber hinaus hat der VdG auch eine Klage an den Europarat sowie die OSZE gerichtet.

 

Bernd Fabritius in Oppeln

Am Montag besuchte der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Bernd Fabritius die deutsche Minderheit. In Oppeln sprach er mit dem Abgeordneten der deutschen Minderheit Ryszard Galla und dem VdG-Vorstand. „Die Bundesregierung steht an der Seite der deutschen Minderheit in ihrer Heimat, zu der diese immer loyal gewesen ist”, erklärte der Bundesbeauftragte während der anschließenden Pressekonferenz und betonte, er gehe davon aus, dass die Entscheidung der polnischen Regierung auf falschen Annahmen beruhe.

 

“200 Mio. Euro werden jährlich für den Polnischunterricht für über 15.000 Oberschüler ausgegeben und darin sind die Mittel für Kindergärten und Grundschulen nicht mit inbegriffen. Das Schulwesen ist aber Ländersache und deshalb finanzieren die einzelnen Bundesländer diesen Unterricht. Über die Kultursministerkonferenz wurde der Bedarf an Polnischunterricht abgefragt und wir haben keine Informationen erhalten, dass an irgendeiner Stelle ein Mehrbedarf bestünde“,

 

sagte Bernd Fabritius während der Pressekonferenz und erklärte, Deutschland habe nicht vor, dem Beispiel Polens zu folgen und nun seinerseits die Mittel für den Polnischunterricht zu kürzen.

Mehr zum Besuch des Bundesbeauftragten in Oppeln in Kürze.

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