Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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EuGH-Urteil zur Minority-SafePack-Initiative: Positives Signal für Minderheiten in Europa

Am 20. Januar 2022 wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage Rumäniens gegen die Registrierung der Minority-SafePack-Initiative durch die EU-Kommission in zweiter Instanz ab. Die Rechte der Minderheiten in Europa wurden mit diesem Urteil gestärkt.

Die bereits 2011 mit Unterstützung der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) in die Wege geleitete Bürgerinitiative „Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas“ (MSPI) umfasst ein Paket von Gesetzesvorschlägen, die den Schutz der nationalen und sprachlichen Minderheiten in der Europäischen Union (EU) gewährleisten und die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa stärken sollen.

Im März 2017 wurde die MSPI durch die Europäische Kommission teilweise registriert („teilweise“, weil nur neun der ursprünglich elf Vorschläge anerkannt wurden). Kurz darauf, im Juni 2017, reichte die rumänische Regierung beim EuGH eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EU-Kommission ein, da die Registrierung der MSPI gegen die Bestimmungen des EU-Vertrags über die Zuständigkeiten der Union verstoße. Diese Klage wurde im September 2019 vom EuGH in erster Instanz abgewiesen; Rumänien ging daraufhin in Berufung.

Nun wurde die Klage auch in zweiter Instanz abgewiesen. „Das Gericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es feststellte, dass die Achtung der Rechte von Minderheiten und die Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als Werte und Ziele der Union im Rahmen der Maßnahmen der Union in den von diesem Vorschlag erfassten Bereichen berücksichtigt werden müssen“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Urteil des EuGH. Die EU-Kommission ist somit berechtigt, die MSPI zu registrieren.

Die FUEN begrüßt das Urteil: Es sei wichtig und ermutigend für die Zukunft, „dass der Europäische Gerichtshof konsequent zu unseren Gunsten über die Rechte von Minderheiten und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt entschieden hat“, sagte Loránt Vincze, Präsident der FUEN und Koordinator der MSPI-Kampagne.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bernd Fabritius, äußerte sich erleichtert über das Urteil des EuGH: „Das ist eine gute Entscheidung für die Rechte nationaler Minderheiten in der Europäischen Union und eine Aufwertung des Instituts Europäischer Bürgerinitiativen“, schrieb der Bundesbeauftragte in einer Stellungnahme.

Auch vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission im Januar 2021 mit dem Verweis auf bestehende Programme alle neun Punkte der Initiative zurückgewiesen hatte und keine weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen für erforderlich hielt, ist das aktuelle EuGH-Urteil ein positives Signal für die europäischen Minderheiten. Denn es könnte „die Europäische Kommission dazu zwingen (…), ihre ursprüngliche Entscheidung, keine Rechtsvorschriften auf der Grundlage der MSPI-Vorschläge vorzuschlagen, zu überdenken“, so Loránt Vincze.

ln

Titelfoto: Luxofluxo/wikimedia.org; Logo: Diedrichsen1975/wikimedia.org

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