Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Europarat reagiert

Nachdem bekannt wurde, dass die Kürzungen bei der Bildungssubvention für den minderheitensprachlichen Unterricht nur die deutsche Sprache betreffen sollen, legte der Verband deutscher Gesellschaften Beschwerde beim Europarat ein. Dessen erste Reaktion folgte prompt.

Am 4. Februar 2022 wurde vom Vorsitzenden des VdG Bernard Gaida eine Beschwerde an das Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates gesendet. Die Beschwerde bezieht sich auf die am 27. Januar 2022 endgültig angenommene Änderung des Haushalts 2022, die eine Kürzung der Mittel für das Erlernen der Sprachen nationaler und ethnischer Minderheiten vorsieht. Wenige Tage später wurde die Beschwerde um die Information ergänzt, dass nun laut erlassener Verordnung des Bildungsministers allein der Deutschunterricht als Minderheitensprache von den Kürzungen betroffen sein wird. „Weil im Europarat die zwei wichtigsten Dokumente für nationale Minderheiten europaweit beschlossen wurden, also die Europäische Spachencharta und die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, sind wir absolut der Meinung, dass die von der Regierung eingeführte Diskriminierung einer Minderheit eben im Europarat angemeldet werden muss“, begründet die Entscheidung VdG-Vorsitzender Gaida und fügt hinzu, auch Vertreter der polnischen und deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates kündigten ähnliche Schritte an.

 

Auf eine erste Reaktion musste die deutsche Minderheit nicht lange warten.

 

„Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat mit Besorgnis die jüngste Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht der/in Regional- oder Minderheitensprachen in Polen und die auf Deutsch abzielende Verringerung der Stundenzahl für den Minderheitensprachenunterricht zur Kenntnis genommen“,

 

lesen wir in einer Mitteilung des Europaraten vom 8. Februar. Und weiter heißt es: „Als Vertragsstaat der Sprachencharta hat sich Polen verpflichtet, Regional- oder Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern, entschlossene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ihre Verwendung im öffentlichen und privaten Leben zu ermutigen. Polen hat sich zudem verpflichtet, den Unterricht in deutscher Sprache, d.h. mit Deutsch als Unterrichtssprache, anzubieten. Diese Verpflichtung bleibt unerfüllt und ist Gegenstand einer erneuten Empfehlung des Sachverständigenausschusses in seinem jüngsten Prüfbericht. Vor diesem Hintergrund stellen die jüngsten Entwicklungen eine weitere Schwächung des Deutschen als Minderheitensprache im Bildungswesen dar. Sie sind ein Rückschritt gegenüber der Lage zum Zeitpunkt des Ortsbesuchs des Sachverständigenausschusses im Juni 2021 und widersprechen den Zielen und Grundsätzen der Charta“.

 

Nun soll die polnische Regierung dem Sachverständigenausschuss der Sprachencharta weitere Informationen zu den beabsichtigten Kürzungen übermitteln. Eine Frist wurde nicht gesetzt.

Wir bleiben am Ball.

ru

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