Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Immer noch keine Schilder

 

Vor kurzem wurde es laut um zweisprachige Ortsschilder an Bahnstationen in der Gemeinde Chronstau. Diese sind laut Janusz Kowalski, Abgeordneter des Solidarischen Polens, illegal aufgestellt worden. Gleichzeitig warten vier oberschlesische Gemeinden auf den Eintrag in das Minderheitenregister, um ihre zweisprachige Ortsschilder an den Einfahrten aufzustellen.

 

Laut des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten können zusätzliche Ortsschilder in der Sprache der jeweiligen nationalen Minderheit nur dann eingeführt werden, wenn die Gemeinde ins „Verzeichnis der Gemeinden, in denen minderheitensprachliche Bezeichnungen im Gebrauch sind” eingetragen ist. Um in dieses Verzeichnis aufgenommen zu werden, muss eine Gemeinde zunächst mit Vermittlung und Stellungnahme des zuständigen Woiwoden einen Antrag an den Innenminister stellen. Dieser prüft dann die Antragsdaten und leitet den Antrag anschließend zur Begutachtung an die Kommission für die Benennung von Ortschaften und physiografischen Objekten weiter. Fällt die Beurteilung der Kommission positiv aus, werden die Gemeinde und die im Antrag enthaltenen Ortschaften ins Verzeichnis eingetragen. Die zusätzlichen minderheitensprachlichen Bezeichnungen gelten dann als festgelegt und die Gemeinde kann nun dazu übergehen, neue Ortsschilder aufzustellen.

 

Zu den Minderheitengemeinden gehört u. a. Leschnitz in der Oppelner Woiwodschaft. Foto: Archiv

 

In dem im Internet verfügbaren Verzeichnis des Innenministeriums stehen aktuell 31 Gemeinden mit der Minderheitensprache Deutsch. Auf eine Eintragung warten zurzeit die Gemeinden Zawadzki und Groß Strehlitz (Woiwodschaft Oppeln) sowie Groß Peterwitz und Rudnik (Woiwodschaft Schlesien), wobei die letztere bereits de facto mit ihrer Ortschaft Lubowitz im Verzeichnis steht. Alle genannten Kommunen haben ihren Antrag 2015 bzw. 2016 eingereicht, bislang gab es aber keine Entscheidung.

 

Bereits im Oktober 2019 berichteten wir über den schleppenden Prozess des Eintrags der Gemeinden in das entsprechende Ministerialverzeichnis. Schon damals kommentierte der Sejmabgeordnete Ryszard Galla, es könne sich um eine politische Entscheidung handeln, die auf den Unwillen deute, den Minderheiten mehr Geltung zu verschaffen. Wir haben uns im September und Oktober 2019 mit einer Presseanfrage an das Innenministerium gewandt, jedoch keine Antwort erhalten. Eine weitere Nachfrage im Jahr 2020 blieb ebenso unbeantwortet. Dabei hat das Internetportal naszraciborz.pl bereits im Jahr 2017 die Information erhalten, die Kommission für die topografischen Namen habe bereits ein positives Gutachten zumindest für eine Gemeinde erstellt. Ob für die Verzögerung nun die Corona-Pandemie als Grund herangezogen wird?

 

Rudolf Urban

 

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