Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Keine Entscheidung seit vier Jahren (+Video)

Vier von der deutschen Minderheit bewohnte Gemeinden warten seit Jahren auf die Eintragung in das „Register der Gemeinden mit Namen in einer Minderheitensprache“. Einer von ihnen, Rudnik im Kreis Ratibor, hat nun beschlossen, sich über die Untätigkeit des Ministeriums für Inneres und Verwaltung zu beschweren.

Die Gemeinde Rudnik hat 2017 einen Antrag auf Eintragung in das Register der zweisprachigen Gemeinden gestellt, obwohl sie de facto schon seit 2008 dort eingetragen ist, da es im zu Rudnik gehörenden Ortsteil Lubowitz zweisprachige Ortsschilder gibt. Vor vier Jahren beschloss der Gemeinderat, dass auch die elf übrigen Ortsteile mit ihren deutschen Namen beschildert werden sollten. „Damals haben wir alle Formalitäten erledigt und Unterlagen gesammelt, um zu beweisen, dass die vorgeschlagenen deutschen Bezeichnungen nicht aus der Nazizeit stammen, sondern historische Ortsnamen sind. Und durch den schlesischen Woiwoden wurde der Antrag an das Ministerium für Inneres und Verwaltung geschickt“, sagt Tomasz Kruppa, stellvertretender Vorsteher der Gemeinde Rudnik.

 

In der Gemeinde Rudnik hat bisher nur Lubowitz zweisprachige Ortsschilder.
Foto: Archiv

Funkstille

Von da an wurde es still um den Antrag. Gleiches geschah mit der Nachbargemeinde Groß Peterwitz und zwei Gemeinden in der Woiwodschaft Oppeln: Zawadzki und Groß Strehlitz, worüber wir bereits auf unseren Seiten berichtet haben. Zu Beginn dieses Jahres, sagt Tomasz Kruppa, gelang es der Gemeinde Rudnik, persönlichen Kontakt mit Beamten des Ministeriums für Inneres und Verwaltung aufzunehmen, aber auch das brachte nicht das erhoffte Ergebnis. „Nachdem wir immer noch keine Antwort vom Ministerium hatten, haben wir uns entschlossen, ein Mahnschreiben als Beschwerde gegen die Untätigkeit des Ministers einzureichen“, berichtet der stellvertretende Gemeindevorsteher Kruppa. In dem Brief fordert die Gemeinde nicht nur eine Beschleunigung der Maßnahmen, sondern erwartet auch eine Erklärung der Gründe für die Nichtbearbeitung der Angelegenheit und ebenso eine Erklärung dafür, dass die Zeit, die ohne Entscheidung über eine Eintragung ins Register verstrichen ist, eine grobe Verletzung des Gesetzes darstellt.

 

Wozu?

Tomasz Kruppa erklärt diesen Schritt damit, dass die Eintragung von elf Ortschaften der Gemeinde Rudnik in das Register der zweisprachigen Gemeinden seinerzeit von Einwohnern beantragt wurde, darunter auch von der deutschen Minderheit, die laut der vorherigen Volkszählung 25 Prozent der Bevölkerung der Gemeinde ausmacht. „Die Menschen fragen regelmäßig nach dem Stand dieser Angelegenheit und haben das uneingeschränkte Recht, Informationen darüber zu erhalten, was einer Eintragung der Gemeinde Rudnik in das Register der zweisprachigen Gemeinden seit vier Jahren im Wege steht“, so Tomasz Kruppa.
In einer ähnlichen Situation befindet sich auch die Nachbargemeinde Groß Peterwitz mit ihren elf Dörfern. Wie uns der Gemeindesekretär Gabriel Kuczera mitteilte, hat die Kommune in den vergangenen Jahren Anfragen an das Woiwodschaftsamt in Kattowitz gerichtet, aber keine konkreten Antworten über den Stand der Antragsumsetzung erhalten. „Deshalb überlegen wir derzeit, ob wir dem Weg unserer Nachbarn folgen und eine Mahnung einreichen sollen. Schließlich ist die Angelegenheit schon seit vielen Jahren anhängig“, sagt Gabriel Kuczera.

Auf das Thema kommen wir noch zurück.

Rudolf Urban

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