Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Keine positiven Signale vom Gericht

Verfassungsgericht in Warschau

Nach den Verwaltungsgerichten in Oppeln und Warschau hat nun auch das Verfassungsgericht im Fall der Stadterweiterung Oppelns eine Entscheidung gefällt. Die Richter haben das Verfahren eingestellt.

 

Gegen die Entscheidung der polnischen Regierung Oppeln um  zwölf umliegende Dörfer zu erweitern, klagte vor dem Verfassungsgericht der Landkreis Oppeln sowie die Gemeinden Comprachtschütz, Groß Döbern, Dambrau und Proskau. Ihrer Meinung nach wurde die Stadterweiterung rechtswidrig vollzogen, weil mehrere Gesetze, darunter auch das Minderheitengesetz sowie die polnische Verfassung gebrochen worden seien. Mit der Klage hofften die Kommunen, dass der Prozess der Stadterweiterung zumindest zeitlich aufgehalten werden könnte, weshalb auch ein Antrag gestellt wurde, die Realisierung der Ministerialverordnung zu stoppen.

 

Einstellung

 

Am 8. Februar tagte das Verfassungsgericht in einer nichtöffentlichen Sitzung und kam einstimmig zu der Entscheidung, das Verfahren einzustellen. In der Begründung heißt es dazu u.a.: „Das Verfassungsgericht ist nicht zur Beurteilung der Regierungsart bestimmt. Ob konkrete lokale Interessen außer Acht gelassen wurden, eine auf dem Gesetz basierende Entscheidung richtig gewesen ist, die negativen Konsequenzen über die positiven überwiegen oder umgekehrt bleibt außerhalb der Beurteilung durch das Verfassungsgericht.“ Außerdem begründeten die drei Richter, dass es um eine Verordnung gehe, die eine konkrete innenpolitische Entscheidung nach sich ziehe, nicht aber eine allgemeine Gültigkeit habe, wodurch das Verfassungsgericht hier nicht zuständig sei.

 

Kein Wille

 

Wie im Fall der Klage des Mitgliedes des Oppelner Stadtrates Marcin Gambiec (Deutsche Minderheit) gegen den Beschluss des Stadtrates vor dem Verwaltungsgericht, so ist auch nun augenscheinlich, dass die Gerichte sich mit dem Problem nicht näher befassen wollen und deshalb  Formalfehler oder vermeintliche Zuständigkeiten hierfür heranziehen. „Man muss klar sagen, dass es nicht darum ging, ob die Regierung Verwaltungsentscheidungen treffen dürfe. Beanstandet wurde allein die Prozedur und diese hätte man meiner Meinung nach beurteilen können“, sagte im Nachhinein gegenüber der Tageszeitung Gazeta Wyborcza der Bürgerrechtssprecher Adam Bodnar.

 

Politische Entscheidungen?

 

Seiner Meinung nach hätten aber vor allem die drei Richter – Lech Morawski, Henryk Cioch und Mariusz Muszyński – nicht zugelassen werden dürfen, da sie rechtswidrig in das Verfassungsgericht berufen worden seien und ihre Ämter von Richtern ausgeführt werden sollten, die noch in der letzten Wahlperiode des Sejm gewählt wurden.

 

Nun stellt sich aber die Frage, ob der juristische Weg gegen die Stadterweiterung Oppelns in Polen ausgeschöpft ist. Theoretisch können die Kläger eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen und sich dabei auf die Nichtzulassung der drei Richter zur Ausübung ihrer Ämter berufen. „Wir sollten allerdings bedenken, dass Politik heute die Gesetze ersetzt“, sagte Adam Bodnar.

 

Rudolf Urban

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