Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Neue Freiheit, neue Regeln

Die ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind da, in Deutschland wie in Polen. Doch das erste Stückchen zurückgewonnener Freiheit ist für viele unbefriedigend.

In Polen dürfen die Menschen ihre Freizeit jetzt wieder im Freien verbringen. Dabei ist ein Mundschutz Pflicht.
Foto: Marie Baumgarten

 

 

Am ersten April hatte die polnische Regierung die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus noch einmal verschärft. Besonders die Schließung von Grünflächen, Wäldern und Parks sowie Boulevards und Flaniermeilen haben in der Bevölkerung großen Unmut ausgelöst. Erleichterung also, als diese Einschränkungen mit dem 20. April wieder aufgehoben wurden. Auch der zuvor untersagte Aufenthalt im Freien zum Zwecke der Erholung ist wieder gestattet, ebenso wie sportliche Aktivitäten.

 

Luxus: durchatmen

Der große Wehrmutstropfen: Jetzt gilt die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, und das bereits ab Verlassen der Wohnung, wie auf der Regierungsseite nachzulesen ist:

„Dies gilt vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie anderen Kraftfahrzeugen, in denen sich Menschen befinden, die nicht zusammen wohnen, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, beim Arbeitsplatz, in Schulen und anderen Bildunsgeinrichtungen, in Kirchen, Einkaufszentren u.ä., in Parks sowie Wäldern u.ä. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum zweiten Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Atemprobleme) keine Maske tragen können.“

Auf ein tiefes Durchatmen beim frühlingshaften Sonntagsspaziergang muss in Polen derzeit also noch verzichtet werden. Dass das vielen Menschen nicht gefällt, zeigt sich darin, dass der Mund-Nasen-Schutz derzeit immer häufiger als Kinn-Schutz getragen wird.

 

Ganz anders in Deutschland, hier gilt die „Maskenpflicht“ nur für den Aufenthalt in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Aus polnischer Perspektive ein echter Luxus.

 

Die Regeln in den Bundesländern

Die Bundesregierung hatte zuerst nur eine Empfehlung für einen Mund-Nasen-Schutz ausgesprochen. Die Leitlinien zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben in Deutschland Bund und Länder zwar gemeinsam beschlossen, sie gelten einheitlich in allen Bundesländern.

 

Doch nach dem föderalen Prinzip, wonach die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind, erlassen die Länder die konkreten Regelungen selbst. Deswegen gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Inzwischen setzen aber alle Bundesländer auf einen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz.

 

In vielen Bereichen ist das aber anders. Einige Bundesländer haben die Ausübung von kontaktlosem Sport auf Sportanlagen im Freien zugelassen. Tierparks und Zoos dürfen nach einer vorübergehenden Schließung in einigen Bundesländern ebenfalls wieder öffnen.
Seit dem 20. April dürfen außerdem Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, allerdings unter Wahrung hygienischer Anfordrungen. Gleiches gilt – unabhängig von der Verkaufsfläche – für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Aber auch hier variiert die konkrete Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern.

 

Welche konkreten Regelungen in welchem Bundesland gelten, kann man auf der Internetseite der deutschen Bundesregierung www.bundesregierung.de nachlesen.

 

Vier-Phasen-Plan der polnischen Regierung

Auf der Internetseite www.gov.pl stellt die polnische Regierung ihren Vier-Phasen-Plan für die Rückkehr zur „neuen Normalität“ vor. Einen festen Termin gab es bisher nur für die erste Phase . Wann weitere Lockerungen in Kraft treten, ist ausschließlich von der Corona-Lage in Polen abhängig. Ausschlaggebend sind dabei die Zahl der Infizierten, die Belastung des Gesundheitswesens sowie die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in der Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Stichtag dritter Mai

Nächster Stichtag für mögliche weitere Lockerungen in beiden Ländern, beispielsweise in Hinsicht auf die noch geltende Kontaktsperre, ist der dritte Mai. Auf den Regierungsseiten werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten, auch was Grenzöffnungen betrifft.

 

Seit dem 27. April steht bereits fest, dass die polnischen EU-Binnen-Grenzkontrollen, unter anderem zu Deutschland, ab dem vierten Mai bis vorerst zum 13. Mai 2020 verlängert werden. Ein Grenzübertritt ist weiterhin nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen möglich.

 

Marie Baumgarten

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