Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Berufungsgericht weist Klage ab

Roman Kolek, Senatskandidat der Deutschen Minderheit im Wahlkreis Nr. 53. Foto: Rudolf Urban

 

Das Berufungsgericht in Breslau hat den Prozess zwischen Roman Kolek und dem Wahlkomitee der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eingestellt. Als Grund wurde das Ende des Wahlkampfes genannt.

 

Zur Erinnerung: Während des Wahlkampfes wurde Roman Kolek, Kandidat der Deutschen Minderheit zum Senat, mehrmals vom Sejmkandidaten der PiS Janusz Kowalski für angebliche Fehlentscheidungen der Woiwodschaftsselbstverwaltung verantwortlich gemacht. Gegen Ende des Wahlkampfes erstellte das Wahlkomitte der PiS sogar eine großflächige mobile Wahlwerbung, auf der suggeriert wurde, die Koalition aus Bürgerkoalition, Deutscher Minderheit und Bauernpartei, die in der Region regiert, wolle die Notaufnahme in einem der Oppelner Krankenhäuser an der ul. Katowicka schließen. Eine persönliche Verantwortung wurde dabei Roman Kolek als Vizemarschall und Andrzej Buła, dem Oppelner Marschall, zugesprochen. Dabei ist, wie Kolek unterstreicht, die besagte Notaufnahme als Teil eines eigenständigen Krankenhauses nicht Gegenstand von Entscheidungen des Wowiodschaftsvorstandes. Da sich eine Minsiterialverordnung über Notaufnahmen geändert habe, müsse das Krankenhaus den Status seiner Notaufnahme ändern, was allerdings zwischen der Krankenhausleitung und dem Natioanlen Gesundheitsfond geschieht. Der Woiwodschaftsvorstand habe über Probleme des Krankenhauses auch die Regierungsstellen informiert, das Woiwodschaftsamt habe allerdings nicht eingegriffen. Stattedessen, sagte Kolek, wurde das Thema in den Wahlkampf mit aufgenommen und die Schuld auf andere abgeladen.

 

Wegen dieses Plakates zog Roman Kolek gegen diePiS vor Gericht.
Foto: KWWMN

 

In erster Instanz, am Freitag vor den Wahlen, hat Roman Kolek gewonnen und die Partei Recht und Gerechtigkeit sollte sich in regionalen Medien, auf ihrer eigenen Webseite sowie mit einem großen Banner für die Fehlinformationen entschuldigen. Die PiS legte aber Berufung beim Berufungsgericht in Breslau ein. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung dazu entschlossen die Klage ganz abzuweisen und das Verfahren einzustellen, da der Wahlkampf bereits zu Ende gegangen ist und das Wahlrecht nicht präzise ist, wie im Rahmen des Wahlmodus begonnene Verfahren nach Abschluss der Wahlen weiter bearbeitet werden sollen. “Ich bereue es sehr, dass nichtpräzise Gesetzestexte es unmöglich gemacht haben den Gegenstand des Verfahren auch in der Berufungsinszanz ganz aufzuklären”, sagte Roman Kolek, der aber auch hinzufügte, dass nun im Fall der Verleumdung seiner Person im Rahmen des Wahlkampfes als einziges Urteil das des Bezirksgerichts in Oppeln bleibt, das in erster Instanz Kolek recht gegeben hatte.

ru

Siehe dazu auch:

Kolek zieht vor Gericht

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