Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Endlich Gerechtigkeit

So sieht der Antrag aus. Foto: Łukasz Biły.
So sieht der Antrag aus. Foto: Łukasz Biły.

Die symbolische Genugtuung kann nun vollzogen werden: Ab dem 1. August können beim Bundesverwaltungsamt (BVA) Anträge wegen Entschädigungen deutscher Zwangsarbeiter gestellt werden.

 

„Die Entschädigung kommt zwar sehr spät, aber ist dennoch wichtig“, schrieb der Sprecher der Landsmannschaft der Oberschlesier (LdO) Sebastian Wladarz aus Ratingen. Es war die LdO, die als erste die Musteranträge, mit denen man sich um die finanzielle Entschädigung als ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter bemühen kann, zur Verfügung stellte. Ab dem 1. August sind die Originalanträge nun auf der Seite www.bva.bund.de/zwangsarbeiter abrufbar. Zur Verfügung stehen sowohl die Anträge selber, wie auch die entsprechenden Merkblätter.

 

Wer darf den Antrag stellen?

 

Welche Informationen sind im Dokument zu finden? Erstens wird vor allem darauf aufmerksam gemacht, was schon vorher unterstrichen wurde: Zur Entschädigung, die 2.500 Euro beträgt, sind Personen berechtigt, die langfristige Zwangsarbeit zwischen den Jahren 1939 und 1956 aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit geleistet haben. Nach dem Merkblatt ist deutscher Volkszugehöriger der, der bestimmte Merkmale wie Abstammung, Kultur oder Sprache mit einer offiziellen Urkunde bestätigen kann. Dazu kann zum Beispiel ein deutscher Pass, Personalausweis oder das Dokument der Staatsangehörigkeit dienen, aber auch andere Dokumente wie zum Beispiel Geburtsurkunden. Das Merkblatt erklärt auch, wer nicht berechtigt ist, die Entschädigung zu erhalten. Keinen Anspruch hat demnach der, der ein Mitläufer des Nationalsozialismus war oder nicht alle erforderlichen Angaben angibt. Auch derjenige, dessen Elternteil, das Zwangsarbeit geleistet hat, vor dem 27. November 2015 verstorben ist, ist nicht berechtigt einen Antrag zu stellen. Beim Tod eines ehemaligen Zwangsarbeiters nach diesem Datum, haben dagegen das Kind oder der Ehegatte Anspruch auf das Geld, vorausgesetzt sie stellen den kompletten Antrag bis zum 31. Dezember 2017.

 

Beweise liefern!

 

Der Antrag selber, der einen Umfang von sieben Seiten hat, erfordert hingegen vom Interessierten einige genauere Angaben. Außer Grundinformationen wie den Namen und das Geburtsdatum, muss man ebenfalls mit gültigen Dokumenten seinen jetzigen Wohnort bestätigen und Angaben zu den jeweiligen Zwangsarbeiten machen. Hierbei muss auch bestätigt werden, dass die Zwangsarbeit tatsächlich geleistet wurde. Dazu müssen dem BVA zusammen mit dem Antrag Kopien von Beweisen geschickt werden. Als Beweise können Briefe oder Tagebücher dienen, die auf das Schicksal als Zwangsarbeiter hinweisen. Auch ausländische Dokumente sind gültige Beweise, es muss jedoch eine deutsche Übersetzung beigefügt sein. Alle Dokumente müssen gemeinsam an die Adresse des BVA nach Hamm geschickt werden.

 

Insgesamt ist der Antrag recht übersichtlich und sollte selbst für ältere Personen kein Problem beim Ausfüllen darstellen. Die LdO hat in einer E-Mail informiert, dass sie in Kürze vorhat, die Anträge allen Deutschen Freundschaftskreisen in Polen zur Verfügung zu stellen.

 

Łukasz Biły

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