Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Schluss mit Verschwendung

Die deutsche Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu einem groß angelegten Verbot für Plastikbeutel gebilligt. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Ganz konkret sieht der Gesetzentwurf der Umweltministerin ein Verbot für Plastikbeutel mit einer Wanddicke von bis zu 50 Mikrometern vor.

 

Foto: Manuela Leibig

 

Das Verbot soll jedoch nicht für Plastikbeutel für Müll gelten. Eine zweite Ausnahme von den neuen Vorschriften sind Folienbeutel für Obst und Gemüse, wie sie Konsumenten in den Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten und anderen Länden von der Rolle reißen. Ein Verbot für diese Folienbeutel mit einer geringeren Wanddicke als 15 Mikrometer sei, so wurde befunden, zwecklos, denn das würde die Menge an Plastikabfällen vergrößern. Die Einzelhandelseinrichtungen müssten dann Gemüse und Obst in Plastikverpackungen mit einer geringeren Grammatur legen, was für beide Seiten – den Handel und die Kunden – unbequem wäre. Allerdings muss der Gesetzentwurf zum Verbot für Plastiktüten noch vom Bundestag abgesegnet werden.

 

Einwegbeutel aus Plastik müssen weg

„Plastiktüten sind zum Sinnbild für die Verschwendung von Rohstoffen geworden”, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze und schob nach: „Sie werden aus Erdöl hergestellt und sehr kurz benutzt, nicht selten nur wenige Minuten. Später vergiften sie die Umwelt, in der sie sich jahrzehntelang zersetzen und dabei erhebliche Schäden anrichten.“ Die Umweltministerin führe mittlerweile Gespräche mit dem Handel über alternative Lösungen, wie z.B. die Ersetzung von Einweg-Folientüten durch Mehrweg-Einkaufstaschen. Die Erfahrungen vergangener Jahre hätten gezeigt, dass man beim Einkaufen auch ohne Plastiktüten gut auskommen kann. „Immer mehr Menschen verwenden beim Einkaufen Mehrwegtaschen oder -körbe aus biologisch abbaubaren Stoffen”, betonte Svenja Schulze. Auch Bioplastiktüten sollen ihrer Meinung nach unter das Verbot fallen, denn diese seien im Grunde nur eine List. Diese Tüten würden aus Rohmaterialien wie Zucker, Kartoffeln oder Mais hergestellt. Diese seien nicht umweltfreundlicher als gewöhnliche Plastikbeutel. Oft ließen sie sich nicht recyceln und bei ihrer Produktion kämen auch Pestizide zum Einsatz. Außerdem führten sie zur Entstehung von Monokulturen und schränkten die Anzahl an Lebensmitteln ein. Aktuell liegt in Deutschland der Verbrauch von Plastikbeuteln mit einer Wanddicke zwischen 15 und 50 Mikrometern bei 20 Stück pro Jahr und Person.

 

Gute Alternativen

Mit einem Verbot kann diese Zahl angeblich auf null reduziert werden – zurzeit allerdings werden in Deutschlands Geschäften jährlich ca. 1,6 Milliarden solcher Folienbeutel verbraucht. Die neue Regelung soll die Vereinbarung mit dem Einzelhandel aus dem Jahr 2015 ersetzen, wonach der Handel sich verpflichtet hat, freiwillig kostenlose Plastiktüten aus dem Umlauf zu nehmen und Gebühren dafür einzuführen. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sind mit empfindlichen finanziellen Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro verbunden. All dies bedeutet aber nicht, dass Einkaufstüten aus Plastik gänzlich aus den Geschäften verschwinden werden. Statt dünnwandiger Einweg-Folienbeutel sollen dort nämlich viel bessere Kunststofftaschen bleiben, die jeweils mehrmals und über lange Zeit benutzt werden können. „Die Zukunft sind nicht Einweg-Papiertüten, sondern Mehrwegtaschen”, erklärte Svenja Schulze und wies darauf hin, dass Mehrwegtaschen, welche oft aus recycelbaren Materialen hergestellt sind, schon nach dreimaliger Verwendung ökologischer seien als Einwegtüten aus Plastik. Das Verbot ist Teil eines Programms mit dem Ziel, die Menge an Plastikabfällen zu begrenzen und die Menge an recycelbaren Stoffen zu vergrößern. Ab 2021 sollen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zudem weitere Plastik-Einwegartikel, wie z.B. Kunststoffgeschirr, verschwinden.

 

Johann Engel

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