Was wird aus dem Sprachunterricht im neuen Jahr? / Co z nauczaniem języka w nowym roku?

  Das polnische Bildungsministerium hat im März dieses Jahres eine neue Gesetzesauslegung zum Unterricht der Minderheiten- und Fremdsprachen erlassen. Demzufolge wurde angekündigt, dass nahezu ab sofort die Kinder, die bislang fünf Stunden Deutsch in der Schule hatten, sich in den Grundschulklassen sieben und acht dann entscheiden müssen: entweder drei Stunden Minderheitensprache oder zwei Stunden Fremdsprache. Unter anderem über diese Gesetzesauslegung und die weiteren Schritte sprachen im Bildungsministerium Grzegorz Kuprianowicz, Mitvorsitzender der Gemeinsamen Regierungs- und Minderheitenkommission, und deren Mitglieder Rafał Bartek (deutsche Minderheit), Margareta Kiec (lemkische Minderheit) und Alvydas Nevulis (litauische Minderheit). Polska wersja poniżej   Mehrere Monate lang hatten Vertreter der deutschen Minderheit, Eltern der betroffenen Kinder sowie Lehrer versucht, die Bildungsministerin Anna Zalewska zu überzeugen, dass diese Interpretation des Bildungsgesetzes nicht nur rechtswidrig ist, sondern auch die Interessen der Minderheit beeinträchtigt, da diese nach dem jahrzehntelangen Deutschverbot nun die Position der deutschen Sprache in den eigenen Reihen wiederaufbauen muss. Als Beweis dafür stellten die Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, der Verband deutscher Gesellschaften sowie der Sejm-Abgeordnete der Deutschen Minderheit Ryszard Galla eine Reihe von Rechtsgutachten vor, darunter eine vom Büro für Sejm-Analysen.   Auswertung eindeutig Die Sejm-Juristen stellten u.a. fest: „Keine Regelung – weder ein Gesetz, noch … Was wird aus dem Sprachunterricht im neuen Jahr? / Co z nauczaniem języka w nowym roku? weiterlesen