Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Wo bleiben Recht und Gerechtigkeit?

Der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Ryszard Galla, beendete nun zusammen mit der ehemaligen Bildungsministerin Krystyna Szumilas und der Abgeordneten Barbara Nowacka eine parlamentarische Kontrolle im Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Hauptziel der Kontrolle war eine Analyse des Gesetzgebungsverfahrens über die Kürzung staatlicher Mittel für den Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache.

Konkret geht es um zwei Verordnungen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, die den Unterricht von Deutsch als Muttersprache in Polen klar und eindeutig diskriminieren, indem sie die Anzahl der Stunden für muttersprachliches Deutsch in Polen auf nur eine reduzieren und die Bildungssubvention für die Kommunen kürzen, und zwar genau zum Nachteil der deutschen Sprache. Während seiner parlamentarischen Kontrolle konzentrierte sich der Abgeordnete Ryszard Galla insbesondere auf das Verfahren, mit dem zwei Verordnungen erlassen wurden, die den Deutschunterricht in Polen diskriminieren.

Verordnungen unter der Lupe des Abgeordneten

Es geht um die Verordnung des Bildungsministeriums vom 4. Februar dieses Jahres, mit der die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde reduziert wird, sowie um die Verordnung des Bildungsministeriums zur Änderung der Verordnung über die Art und Weise der Verteilung des Bildungsanteils der allgemeinen Subvention für die Kommunen im Jahr 2022. Beide Verordnungen wurden nach Ansicht des Abgeordneten unter Verletzung zahlreicher Vorschriften erlassen. Außerdem hat er keinen Zweifel daran, dass sie mit der polnischen Verfassung unvereinbar sind. Während der Kontrolle beantragte der Abgeordnete Ryszard Galla u.a. Zugang zu Materialien, Informationen und Unterlagen, die sich auf die Ausarbeitung dieser beiden Verordnungen beziehen. Er beantragte auch Zugang zu allen Beschlüssen, Anordnungen und anderen Dokumenten, die die Verordnungen des Bildungsministeriums in einem gesonderten Verfahren, d.h. ohne Weiterleitung zu Absprachen, öffentlichen Konsultationen und Begutachtung, begründen und die Tatsache rechtfertigen, dass sie nicht vom Rechtsausschuss geprüft werden müssen. Durch den Zugang zu den Dokumenten wollte er den gesamten Prozess des Erlasses dieser beiden Verordnungen unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der allgemein verbindlichen Vorschriften in der Republik Polen gründlich überprüfen. Was ist nun das Ergebnis der Kontrolle?

Verstöße gegen das Gesetz!

„Ich habe mich unter anderem dafür interessiert, ob das Gesetzgebungsverfahren in Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln für solche Verordnungen vollständig ausgeschöpft wurde“, berichtet Abgeordnete der deutschen Minderheit Ryszard Galla mit und fügt hinzu: „Es sollte auch betont werden, dass der Hauptgrund für die Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens darin bestand, dass in den Verordnungen, insbesondere ab dem 4. Februar dieses Jahres, alles darauf hindeutete, dass ein separater Gesetzgebungsweg verfolgt wurde. Und zwar ein superschneller, würde ich mal dazu sagen. Warum wohl?“ Die Schlussfolgerungen aus der Kontrolle sind eindeutig: Sowohl die Verordnung vom 4. Februar, als auch die vom 10. Februar wurden unter Verstoß gegen das Gesetz erlassen und veröffentlicht, da hierbei eine Nationalitätengruppe ausgewählt wurde, die anders behandelt werden sollte als die anderen. „Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die zugrundeliegende gesetzliche Delegation, d.h. das Gesetz über das Bildungssystem, in Artikel 13 verletzt wird. Dieser Artikel besagt, dass die Verordnung bestimmte Fragen regelt, was den Unterricht betrifft, so dass eine bestimmte nationale Minderheit nicht von den anderen ausgesondert werden darf, wie es geschehen ist, d.h. die deutsche Minderheit“, so Ryszard Galla. Es sollte auch hervorgehoben werden, dass die Kontrolleure den Gesetzgebungsprozess sehr stark in Frage stellten und gleichzeitig betonten, dass die Annahme eines separaten Verfahrens das Ministerium nicht von dem Konsultationsprozess befreit, der im Gesetz über das Bildungssystem geregelt ist.

Hoffnung auf Besinnung

Die Abgeordnete Ryszard Galla, die ehemalige Bildungsministerin Krystyna Szumilas (Mitte) und die Abgeordnete Barbara Nowacka haben ihre palamentarische Kontrolle im Ministerium für Bildung und Wissesnchaft abgeschlossen.
Foto: Archiv

Aber auch im Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten, in dem es eindeutig heißt, dass alle Initiativen, die den Unterricht von Minderheitensprachen betreffen, mit dem Gemeinsamen Ausschuss der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten sowie mit dem für nationale und ethnische Minderheiten zuständigen Minister, d.h. dem Ministerium für Inneres und Verwaltung, abgestimmt werden müssen. Die im Bildungsministerium durchgeführte Kontrolle wurde mit Schlussfolgerungen abgeschlossen. Und zwar, die Gruppe von Abgeordneten, die diese Kontrolle vorgenommen hat, stellte zwei Anträge. „Der erste richtet sich an den Bildungsminister und fordert, diese Verordnung aufzuheben. In diesem Antrag haben wir auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen, die bei ihrer Erstellung angenommen wurden. Der zweite Antrag ist an den Vorsitzenden des Ministerrats und somit an den Premierminister der Republik Polen gerichtet. Darin haben wir auf Artikel 149 der Verfassung verwiesen, der besagt, dass der Premierminister dem Ministerrat einen Antrag auf Aufhebung solcher Verordnungen vorlegen kann“, so der Abgeordnete Galla. Nun bleibt die Hoffnung, dass es zu einem positiven Ergebnis kommt. Ob dies aber auch geschehen wird? „Wir schließen uns damit dem allgemeinen Vorgehen anderer Institutionen an, auch dem des Bürgerrechtssprechers, der ebenfalls einen Antrag an den Premierminister gestellt hat, diese Verordnungen aufzuheben. Deshalb glaube ich trotz vieler Widrigkeiten und Rechtsverstöße an einen positiven Ausgang. Ich glaube nämlich, dass sowohl die Zahl der Initiativen als auch die Schwere der begangenen Rechtsverletzungen eine der Parteien endlich zum Einlenken bewegen wird. Vielleicht sollte der Bildungsminister oder der Premierminister die Situation analysieren und die Verordnungen doch noch aufheben“, sagt Ryszard Galla.

Gezielte Fragen

Wenn dies geschähe, würden Recht und Gerechtigkeit im wahrsten Sinne triumphieren, denn heute haben wir eine ungeheuerliche Verordnung, die eindeutig gegen sie verstößt. „Das ist Segregation, Diskriminierung und ein Schlag gegen Schüler, die polnische Staatsbürger sind. So bewerten wir die Verordnung, mit der die Mittel und die Anzahl der Deutschstunden pro Woche für die deutsche Minderheit gekürzt werden“, wettert Krystyna Szumilas, ehemalige Bildungsministerin von 2011 bis 2013. Der Abgeordnete Ryszard Galla nutzte die Gelegenheit, um Krystyna Szumilas und Barbara Nowacka für ihr Engagement bei der Kontrolle im Bildungsministerium zu danken. „Ich möchte mich besonders bei der Abgeordneten Krystyna Szumilas bedanken, die aufgrund ihrer großen Erfahrung in der Leitung des Bildungsministeriums genau wusste, was sie fragen musste und wie sie es fragen musste. Infolgedessen war sie in unserem Team sehr, sehr hilfreich, ja sie übernahm geradezu eine führende Rolle“, betont Ryszard Galla und resümiert: „Es war auch bemerkenswert, dass die Anwesenheit von Frau Krystyna Szumilas dazu führte, dass man von Seiten des Ministeriums offen auf uns zuging und uns umfassend darüber informierte, wie das fragliche Gesetzgebungsverfahren tatsächlich ablief.“

Krzysztof Świerc

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