Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Wort zum Sonntag von Bischofsvikar Peter Tarlinski

8. Sonntag im Jahreskreis – C

1. Lesung: Sir 27,4-7
2. Lesung: 1. Kor 15,54-58
Evangelium: Lk 6,39-45

Im Leben machen wir unterschiedliche Erfahrungen. Freud und Leid stehen oft nah beieinander. Was uns freut und ermutigt, sind die sinkenden Infektionszahlen. Was uns große Sorgen bereitet, ist die steigende Angst vor einem Krieg. Erschreckend wirkt in den unruhigen Zeiten auch die Nachricht aus dem polnischen Bildungsministerium. Am 4. Februar 2022 ist es amtlich geworden, dass der Deutschunterricht für die deutsche Minderheit von drei auf eine Stunde pro Woche reduziert wird. Aus der Glaubensperspektive und auf der Grundlage der christlichen Werte ist es eine offensichtliche Diskriminierung. Diese ist menschenrechtlich verboten. Der eingeschränkte Zugang zur deutschen Sprache initiiert zugleich die Assimilierung der Kinder und Jugendlichen aus den deutschen Familien. Diese ist ebenfalls untersagt. Dennoch hat das polnische Parlament dem zugestimmt. Eine evidente Rechtswidrigkeit wird durchgesetzt und ein diktatorisches Handeln öffentlich zugelassen. Sind wir als Menschen wirklich dafür? Stört uns, menschlich gesehen, wirklich nichts daran?

Wie sieht die Entscheidung der polnischen Parlamentarier im Licht der Botschaft Jesu aus? Gerade für diesen Sonntag hat die Liturgie folgende Worte aus dem Evangelium nach Lukas vorgesehen: „Es gibt keinen guten Baum,der schlechte Früchte bringt, noch einen schlechten Baum, der gute Früchte bringt.Denn jeden Baum erkennt man an seinen Früchten. (…) Der gute Mensch bringtaus dem guten Schatz seines Herzens das Gute hervor und der böse Mensch bringt aus dem bösen das Böse hervor. Denn wovon das Herz überfließt, davon spricht sein Mund.“ Sind die Taten unmenschlich, ist die Person ein Unmensch. Das klingt sehr hart. Die Herzen der polnischen Entscheidungsträger sind voller Hass gegen die Deutschen. DieseHaltung lässt sich in den letzten Jahren deutlich beobachten. Die alten kommunistischen Zeiten scheinen zurückzukehren. Kaum zu glauben, dass der damals total abgelehnte „Homo Sovieticus“ in den Herzen der Menschen immer noch lebt.

Die schlesische Perspektive hat auch etwas zum Thema Bildung zu bieten. Vor fast 150 Jahren, am 20. August 1872, hat der Regierungspräsident in Oppeln, Robert E. von Hagemeister (1827-1902), eine Verordnung für die Schulen erlassen. Sie hat den Gebrauch der polnischen Sprache im Religionsunterricht wie in den anderen Fächern ab der Mittelstufe untersagt. Die Juden, die Protestanten und Katholiken wehrten sich geschlossen dagegen. Dies geschah besonders in den Provinzial-Versammlungen Schlesischer Katholiken seit 1874. In ihren Beschlüssen wandten sie sich „gegen die Verdrängung der polnischen und mährischen Muttersprache aus den katholischen Schulen“. In dieser Hinsicht waren sich die Deutschen, Mähren und Polen einig. Gemeinsam traten sie gegen die Entscheidungen der Preußischen Regierung auf. Wird es heute bezüglich des Deutschunterrichts in Polen eine solche Geschlossenheit geben? Zusammen für die Menschenrechte auftreten sollten wir doch!

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