Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Akt hoher Symbolkraft

MdB Bernd Fabritius (Mitte)
MdB Bernd Fabritius (Mitte)

Mit Dr. Bernd Fabritius, dem Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Bundestagsabgeordneten (CSU), sprach Rudolf Urban über die Entscheidung des Deutschen Bundestages zivile deutsche Zwangsarbeiter in den Nachkriegsjahren zu entschädigen.

 

Der Deutsche Bundestag hat in seinem Haushalt eine Summe für deutsche Staatsbürger eingeplant, die nach 1945 Opfer von Zwangsarbeit und Verschleppung in die Sowjetunion gewesen sind. Diese Entscheidung kommt relativ spät, weil erst 70 Jahre nach Kriegsende. Damit sind viele Opfer gar nicht mehr am Leben. War diese Entscheidung also heute immer noch nötig?

 

Richtig, der Deutsche Bundestag hat Ende November 2015 mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2016 endlich auch Bundesmittel zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter beschlossen. Obwohl es sich dabei nur um eine symbolische Geste gegenüber dieser Opfergruppe handelt, sind wir als BdV, ja bin auch ich ganz persönlich glücklich, dass es uns damit gelungen ist, eines unserer Hauptanliegen umzusetzen. Wir fordern dies ja bereits seit vielen Jahren.

 

Die Entschädigung kommt, 70 Jahre nach Kriegsende, tatsächlich sehr, sehr spät. Trotzdem ist es ein Akt von hoher Symbolkraft. Die Betroffenen, von denen nur noch wenige leben, erfahren damit schließlich auch eine offizielle Anerkennung. Diese ist sowohl überfällig als auch absolut notwendig und im Sinne des Gerechtigkeitsempfindens der Betroffenen unverzichtbar.

 

Zivile deutsche Zwangsarbeiter – das waren ja vor allem Frauen, alte Menschen und Kinder, die verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen wurden. Tod, Kälte, Hunger, Krankheit und Entkräftung haben viele das Leben, alle aber Lebenszeit und Lebensqualität gekostet. Diese Schicksale, die weit über das allgemeine Kriegsfolgenschicksal hinausgehen, sind Teil vieler deutscher Familiengeschichten. Die Betroffenen bedurften einer deutlichen Geste der Anerkennung und Würdigung durch Deutschland, für das sie stellvertretend in Haftung genommen wurden.

 

Sie als Chef des BdV können gewiss einschätzen, wie viele Menschen von dieser Entscheidung “profitieren” werden. Werden auch die Menschen bedacht, die nach 1945 nicht in das heutige Deutschland ausgesiedelt, vertrieben oder geflüchtet sind? Auch östlich von Oder und Neiße leben heute noch Menschen, die in Lagern gewesen sind oder als Gefangene in die Sowjetunion gebracht wurden.

 

Zunächst einmal kann auch der BdV die genaue Zahl nur schätzen. Wir gehen davon aus, dass heute noch zwischen 10.000 und 20.000 der zur Zwangsarbeit Herangezogenen unter uns sind. Ich bedauere unendlich, dass viele Betroffene diese Entschädigung nicht mehr erleben können. Umso mehr freue ich mich mit denen, die diese symbolische Anerkennung ihres Leides – der unmenschlichen und brutalen Haft-, Lager- und Lebensbedingungen sowie der Traumatisierung – noch erfahren.

 

Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so umfasst die Entschädigung laut Beschluss ausdrücklich alle damaligen zivilen deutschen Zwangsarbeiter. Der BdV geht derzeit davon aus, dass somit auch die Heimatverbliebenen, also die heute noch in den Heimatgebieten lebenden Deutschen, gerechterweise in diese Entschädigung mit einbezogen werden. Jeder, der damals nur aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit als „menschliche Kriegsreparation“ verschleppt wurde, muss anspruchsberechtigt sein. Darüber kann nicht der heutige Wohnort entscheiden.

 

Um wieviel Geld handelt es sich? Und wer wird sich wie um eine Entschädigung bemühen können? Werden auch Nachfahren berücksichtigt, oder nur die Opfer persönlich?

 

In den Jahren 2016 bis 2018 sollen für die Entschädigung insgesamt 50 Millionen Euro eingesetzt werden – in diesem Jahr 20 Millionen Euro, in den zwei folgenden Jahren jeweils 15 Millionen Euro. Im Hinblick auf die Umsetzung dürfen nur erfüllbare Antragsbedingungen gestellt werden, die dem hohen Lebensalter der Betroffenen und deren Angehörigen Rechnung tragen.

 

Näheres – also wie hoch die Auszahlungsbeträge sein werden, wer genau antragsberechtigt sein wird, wie die Anträge aussehen oder wo sie gestellt werden müssen – soll eine Richtlinie regeln, die unter Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet wird. Der BdV hat im Vorfeld mit dem Bundesinnenministerium über die Modalitäten gesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir von dort bald Genaueres erfahren werden.

 

Die Entschädigungszahlung ist nicht nur für ein Jahr geplant. Wie lange werden sich die Opfer melden können?

 

Formal wird die Entschädigung als Einmalzahlung einer nach Antragstellung festzusetzenden Summe erfolgen. Nach der vorliegenden Beschlusslage des Deutschen Bundestages ist davon auszugehen, dass berechtigte Anträge in den Jahren 2016 bis 2018 zu Auszahlungen führen werden. Aber auch hier ist die Richtlinie des Bundesinnenministeriums abzuwarten.

 

Wichtig bleibt, dass die Entschädigung politisch beschlossen ist und nun möglichst schnell administrativ umgesetzt werden muss. Der BdV wird die Betroffenen mit seinen zur Verfügung stehenden Mitteln darüber informieren, sie zur Antragstellung ermutigen und sie gegebenenfalls auch dabei unterstützen. Als kompetente Ansprechpartner stehen wir hier auch den Landsmannschaften und den Organisationen der deutschen Volksgruppen zur Verfügung.

Show More