Heute (21.03.2019) hat der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen eine Pressekonferenz einberufen, bei der es um den Deutschunterricht als Minderheiten- und Fremdsprache in den Klassen 7 und 8 der Grundschulen ging. Dazu hat der VdG eine Erklärung angenommen.
Vor einem Jahr veröffentlichte das Bildungsministerium eine Gesetzesauslegung, wonach nun in den Klasen 7 und 8 Deutsch entweder als Minderheiten- oder als Fremdsprache unterichtet werden darf. Das steht, wie die deutsche Minderheit durch Analysen belegt, im Widerspruch zur polnischen Gesetzgebung. Deshalb hatten die Deutschlernen in den Klassen 7 und 8 bislang die Chance auf insgesamt 5 Deutschstunden (drei als Minderheitensprache und zwei als Fremdsprache). Nach der Gesetzesauslegung, die den gleichzeitigen Unterricht verbietet, muss man sich nun entscheiden, ob Deutsch als Minderheitsprache gelehrt wird, dann gibt es aber keinen Fremdsprachenunterricht des Deutschen mehr oder umgekehrt.
Trotz mehrerer Anfragen und Diskussionen hat sich das Bildungsministerium aber bislang keinen Schritt bewegt, sagt Bernard Gaida, Vorsitzender des VdG. Deshalb hat die Dachorganisation nun eine Erklärung abgegeben und diese offiziell auch an das Bildungsministerium geschickt.
Mit der Erklärung will der VdG aber nicht nur das Bildungsministerium zum Handeln bewegen, sondern auch die Komunen. Diese sind zumeist Träger der Schulen, in denen wegen der Auslegung des Ministeriums bereits vor einem Jahr die Eltern die Deklarationen über den Minderheitenunetrricht in den Klassen 7 und 8 zurückgezogen haben, damit die Kinder schließlich nicht noch eine dritte Sprache lernen müssen.
In den nächsten Tagen will die deutsche Minderheit auch im Innenministerium, das für die Minderheiten zuständig ist, wegen des Deutschunetrrichts vorsprechen, um so die Regierung zum Einlenken zu bewegen.
ru
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