Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Bartek wurde mit dem Tod bedroht

Die Sozial-Kulturelle Gesellschafte der Deutschen im Oppelner Schlesien teilte mit, dass kurz nach der Jahresversammlung der Organisation eine anonyme Droh-E-Mail bei der SKGD sowie dem Verband Deutscher Gesellschaften und dem Bund der Jugend der Deutschen Minderheit eingegangen sei. Die Minderheit erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

 

Bereits in der Vergangenheit erhielten verschiedene Organisationen der deutschen Minderheit in Polen Briefe und E-Mails mit Drohungen. Die SKGD reagierte auch auf Kommentare im Internet, die Hasssprache beinhalteten. Die letzte E-Mail, die bei den drei Organisationen der deutschen Minderheit eingegangen ist, unterscheidet sich jedoch von den anderen, weil darin einer bestimmten Person mit dem Tod gedroht wird – Rafał Bartek, der nicht nur die deutsche Minderheit in Oppeln leitet, sondern auch Vorsitzender des Verbandes deutscher Gesellschaften in Polen ist.

 

„Die E-Mail ist so drastisch, dass wir uns entschieden haben, ihren Inhalt nicht zu veröffentlichen, um das Ausmaß der Hasssprache nicht zu erhöhen. Leider zeigt diese Nachricht, dass die aktuelle gesellschaftspolitische Situation einen erheblichen Einfluss auf die Wahrnehmung der deutschen Minderheit in Polen hat. Als eine Organisation, die gute gegenseitige Beziehungen zwischen der Minderheit und der Mehrheit aufbauen möchte, stimmen wir keiner verbalen / schriftlichen Aggression gegenüber unserer Gemeinschaft zu. Jeder derartige Vorfall wird von uns den zuständigen Behörden gemeldet. Wir wollen in einem toleranten, demokratischen, aber vor allem freien Land leben, in dem jeder das Recht auf seine eigene Wahl und gesellschaftliche Zugehörigkeit hat, unabhängig von seiner Herkunft, und nicht deswegen diskriminiert oder angegriffen wird“, sagt Rafał Bartek.

 

Alle Organisationen reichten bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen des Verdachts einer von einer unbekannten Person begangenen Straftat ein. Dabei geht es um den Tatbestand einer Drohung gegen eine Gruppe von Personen oder eine bestimmte Person aufgrund ihrer Nationalität, um die berechtigte Furcht der bedrohten Person, dass die Todesdrohung erfüllt wird sowie um die öffentliche Anstachelung zum Hass aufgrund nationaler Unterschiede. Wie wir vom Pressesprecher der Oppelner Staatsanwaltschaft Stamisław Bar erfahren haben, sind in diesem Fall Verifizierungsaktivitäten im Gange, es wurde jedoch kein Beschluss zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erlassen.

Wir bleiben am Ball.

 

ru

Show More