Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Blick in die Bundesländer

In der vergangenen Woche beschäftigten wir uns mit den generellen Rahmenbedingungen für den Polnischunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland und klärten mit Zahlen und Fakten einige gängige Irrtümer auf. Nun schauen wir uns die einzelnen Bundesländern genauer an.

Obgleich das deutsche Bildungssystem föderal organisiert ist – 16 Bundesländer, 16 Schulwesen –, ist es in den meisten Ländern grundsätzlich möglich, im Rahmen des schulischen Fremdsprachen- und/oder Herkunftssprachenunterrichts (HSU) auch die polnische Sprache zu lernen (wenngleich sich die Ausprägung dieser Möglichkeit von Bundesland zu Bundesland unterscheidet).

Besonders breit ausgebaut ist das Angebot in Berlin und jenen Bundesländern, die an Polen grenzen (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen): Vom Kindergarten über die Grundschule und die weiterführenden Schulen bis zum Abitur können Schüler allgemeinbildender Schulen hier Polnisch lernen – und zwar sowohl als Fremd- als auch als Herkunftssprache.

Darüber hinaus ist auch das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen (NRW) erwähnenswert: Hier gibt es an den Schulen zwar keinen fremdsprachlichen Polnischunterricht, dafür aber HSU in staatlicher Verantwortung. Seit Jahren steigt in NRW die Zahl der Schüler, die am herkunftssprachlichen Polnischunterricht teilnehmen; im Schuljahr 2019/2020 waren es schon fast 5.000 Kinder und Jugendliche (siehe Diagramm unten).

Diagramm: Erstellt auf der Grundlage der verfügbaren Daten aus dem KMK-Bericht von 2020. Die Zahlen umfassen neben Polnisch als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfremdsprache auch den Unterricht in Arbeitsgemeinschaften sowie herkunftssprachlichen Unterricht in der Verantwortung des Staates.
Grafik: „Wochenblatt.pl“; Quelle der Daten: Entnommen aus dem Bericht „Zur Situation des Polnischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ (2020) der Kultusministerkonferenz

Düster sieht es hingegen in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aus: In den Schulen dieser Bundesländer wird aktuell kein Polnischunterricht angeboten – weder als Fremdsprache noch als Herkunftssprache. Dies ist wohl der zu geringen Nachfrage geschuldet.

In der unten stehenden Übersicht können Sie im Detail nachlesen, wie die Situation des schulischen Polnischunterrichts in den einzelnen Bundesländern aussieht. Die Informationen wurden auf der Grundlage des Ende 2020 veröffentlichten Berichts „Zur Situation des Polnischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ der Kultusministerkonferenz (KMK) zusammengestellt.

 

Angebote zum Erlernen der polnischen Sprache an allgemeinbildenden Schulen in den einzelnen deutschen Bundesländern:


Baden-Württemberg:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in der gymnasialen Oberstufe Polnisch als spätbeginnende Fremdsprache im Wahlbereich zu belegen. Darüber hinaus ist Polnisch kein Unterrichtsfach.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Polnisch als Herkunftssprache wird vom Polnischen Generalkonsulat angeboten; ein staatliches Angebot besteht nicht.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: Es liegen keine Zahlen vor

Bayern:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): An den bayerischen Gymnasien kann Polnisch als Wahlfach belegt oder als spät beginnende Fremdsprache als Wahlpflichtfach gewählt werden. Es ist zudem grundsätzlich möglich, die mündliche Abiturprüfung im Fach Polnisch abzulegen. Auch die bayerischen Realschulen bieten bedarfsorientiert Polnisch als Wahlfachunterricht an.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Polnisch als Herkunftssprache wird vom Polnischen Generalkonsulat angeboten; ein staatliches Angebot besteht nicht.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: Es liegen keine Zahlen vor

Berlin:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht ein breites Angebot an verschiedenen Schulen – von der Kita über die Grundschule und die Sekundarstufe I und II bis zum Abitur. Im Rahmen des Modells der Staatlichen Europa-Schule Berlin Deutsch/Polnisch (SESB) existieren auch bilinguale Unterrichtskonzepte. Darüber hinaus wird Polnisch als zweite und dritte Fremdsprache an mehreren Schulen angeboten. Außerdem gibt es Angebote im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen. Darüber hinaus bieten auch die Polnische Botschaft sowie der Polnische Schulverein „Oświata“ herkunftssprachlichen Unterricht an.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 1.399

Brandenburg:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Polnisch kann als zweite oder dritte Fremdsprache, als Begegnungssprache oder als Wahlunterricht gewählt werden. An Europaschulen ist Polnisch zudem als weitere erste Fremdsprache möglich. In der Sekundarstufe I kann Polnisch im Rahmen der ersten Fremdsprache fortgeführt oder als neu beginnende zweite oder dritte Fremdsprache belegt werden. In der Sekundarstufe II kann Polnisch als fortgeführte Fremdsprache auf grundlegendem oder erhöhtem Niveau sowie als spät einsetzende Fremdsprache belegt werden. Es ist zudem möglich, Polnisch als Abiturprüfungsfach zu wählen.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 3.066

Bremen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): In der Sekundarstufe I kann Polnisch als zweite oder dritte Fremdsprache gewählt werden.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot hauptsächlich im Primarbereich (Grundschule).
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: Es liegen keine Zahlen vor

Hamburg:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot im engeren Sinne. Schüler mit (herkunftssprachlichen) Vorkenntnissen können Polnisch in der Sekundarstufe II jedoch als weitergeführte Fremdsprache auf grundlegendem oder erhöhtem Niveau belegen. Polnisch kann in der Folge auch als schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen. Darüber hinaus bietet auch das Polnische Generalkonsulat herkunftssprachlichen Unterricht an.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: Es liegen keine Zahlen vor.

Hessen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): In der Sekundarstufe I können Schulen mit mittlerem Bildungsgang Polnisch als zweite Fremdsprache und Schulen mit gymnasialem Bildungsgang Polnisch als zweite und dritte Fremdsprache anbieten. In der Sekundarstufe II haben die Schulen seit dem Schuljahr 2021/2022 die Möglichkeit, Polnisch als neu beginnende und/oder fortgeführte Fremdsprache anzubieten. Den Schulen steht es zudem frei, eine Arbeitsgemeinschaft für Polnisch einzurichten.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 337

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Vorrangig Schulen in der deutsch-polnischen Grenzregion bieten Polnisch als zweite beziehungsweise dritte Fremdsprache an. Polnisch ist zudem als Abiturprüfungsfach zugelassen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 kann Polnisch als schriftliches Abiturprüfungsfach nur auf Leistungskursniveau absolviert werden. Eine Besonderheit ist die Europaschule Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz: Hier haben die Schüler die Möglichkeit, zeitgleich das deutsche und polnische Abitur zu erwerben.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 1.297

Niedersachsen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Polnisch kann an Gymnasien auf Antrag als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfremdsprache angeboten und als Abiturprüfungsfach zugelassen werden. Am Gymnasium Goetheschule in Hannover besteht zudem die Möglichkeit, Polnisch ab Jahrgang 11 als neu beginnende Fremdsprache zu lernen.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate):Es besteht ein staatliches Angebot hauptsächlich im Primarbereich (Grundschule). In den weiterführenden Schulen kann herkunftssprachlicher Unterricht als Wahl- oder Wahlpflichtangebot sowie als Arbeitsgemeinschaft durchgeführt werden, der offen ist für alle Schüler.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 402

Nordrhein-Westfalen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot (lediglich in Arbeitsgemeinschaften kann Polnisch an Grundschulen im Rahmen eines schulinternen Begegnungssprachenkonzepts und an weiterführenden Schulen jahrgangsübergreifend belegt werden).
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen. Darüber hinaus bietet auch das Polnische Generalkonsulat herkunftssprachlichen Unterricht an.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 4.769

Rheinland-Pfalz:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 618

Saarland:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: Es liegen keine Zahlen vor.

Sachsen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es bestehen Angebote von der Kita über die Grundschule bis zu den weiterführenden Schularten. An der Grundschule ist das Erlernen von Polnisch im Rahmen des Intensiven Sprachenlernens ab der ersten Klasse möglich. An den Oberschulen und Gymnasien kann Polnisch als zweite oder dritte Fremdsprache belegt werden. Polnisch ist zudem als schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach zugelassen. Darüber hinaus kann Polnisch in allen Schularten als Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht ein staatliches Angebot im Primarbereich (Grundschule) und in den weiterführenden Schulen.
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 2.358

Sachsen-Anhalt:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht kein Angebot
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 

Schleswig-Holstein:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht kein Angebot
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 

Thüringen:

  • Polnisch als Fremdsprache (an allgemeinbildenden Schulen): Es besteht kein Angebot
  • Polnisch als Herkunftssprache (an allgemeinbildenden Schulen oder seitens der Konsulate): Es besteht kein Angebot
  • Zahl der Polnisch lernenden Schüler im Schuljahr 2019/2020*: 

* Die Zahlen umfassen neben Polnisch als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlfremdsprache auch den Unterricht in Arbeitsgemeinschaften sowie herkunftssprachlichen Unterricht in der Verantwortung des Staates. Sie beziehen sich auf Schüler allgemeinbildender Schulen.

Quelle der Informationen und Daten: Entnommen aus dem Bericht „Zur Situation des Polnischunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ (2020) der Kultusministerkonferenz

Lucas Netter

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