Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Corona-Epidemie: Neue verschärfte Bedingungen in Polen

Foto: Tumisu from Pixabay

 

Ab dem 1. April gelten in Polen neue verschäfte Bedingungen für das öffentliche Leben. Dies gilt vor allem für die Nutzung öffentlicher Plätze, sowie Einkaufsläden und auch den Abstand zwischen den Menschen. Damit sollen die Neuinfizierungen möglichst gehemmt werden.

 

Zu den wichtigsten Änderungen gehören Limits in Einkaufsläden. Ab dem 1. April gilt, dass sich in einem Laden nur 3 mal mehr Kunden befinden dürfen, als es Kassen gibt. Das bedeutet ganz konkret: Ein großer Laden mit 10 Kassen darf max. 30 Kunden auf einmal in das Geschäft hineinlassen, ein kleiner Dorfladen mit einer Kasse dagegen nur 3 Menschen.

Auf Marktplätzen, sollten diese nicht ohnehin schon von den Komunen geschlossen worden sein, gilt ab nun, dass bei jedem Marktstand nicht mehr als 3 Personen stehen dürfen. Bei der Post ist es noch drastischer: da dürfen sich nur zweimal mehr Kunden befinden, als es Schalter gibt.

Darüberhinaus werden an den Wochenenden alle Baumärkte geschlossen bleiben, eine generelle Schließung betrifft Friseur- und Kosmetiksalons sowie Rehaeinrichtungen, wenn sie für Patienten nicht lebensnotwendige Maßnahmen durchführen. In alle Läden, die offen bleiben dürfen, werden aber spezielle Einkaufsstunden für Senioren Ü65 eingeführt, die dann als einzige zwischen 10 und 12 Uhr in den Läden sein dürfen (Personal ausgeschlossen).

 

Ab dem 1. April werden auch grundsätzlich alle Hotels und andere Herbergen geschlossen und deren Gäste müssen bis spätestens 2. April auschecken. Dies gilt nicht für Personen, die sich auf Geschäftsreise befinden.

 

Ebenso wird eine automatische Quarantäne für alle eingeführt, die unter einem Dach mit einer Person leben, die nach dem 1. April unter Quarantäne gestellt wird. Bislang musste nur dieser eine Bewohner zu Hause bleiben, die anderen konnten sich reltaiv frei bewegen. Die Quarantäne (sowohl im Fall einer vermeintlichen oder bestätigten Infizierung als auch als Konsequenz der Rückkehr aus dem Ausland) wird nun auf alle Mitbewohner ausgedehnt.

 

Es werden alle Parks, Boulevards, Promenaden u.ä. geschlossen, minderjährige Personen dürfen ohne Begleitung eines Erwachsenen das Haus nicht verlassen! Für alle anderen gelten die bisherigen Bestimmungen, dass Wege in die Arbeit, zum Arzt oder Krankenhaus sowie für Einkäufe frei sind, es dürfen aber nicht mehr als 2 Personen (davon sind nun auch Familien betroffen) nebeneinander gehen und der Abstand zu ihnen sollte mindestens 2 Meter betragen, ausgeschlossen davon bleiben Eltern mit minderjährigen Kindern sowie Betreuer behinderter Personen.

 

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Grundsatz, dass nur soviele mitreisen dürfen, wie die Hälfte aller Sitzplätze für das jeweilige Fahrzeug beträgt. An den Arbeitsplätzen müssen die Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sowie ausreichend Desinfektionsmittel vorhanden sind.

 

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen Bußen zwischen 5.000 und 30.000PLN.

 

Alle wichtigen und aktuellen Informationen zur Corona-Epidemie in Polen und den geltenden Maßnahmen finden Sie in polnischer und englischer Sprache auf der Seite:

https://www.gov.pl/web/koronawirus/

 

Die Redaktion

 

 

Show More