Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Corona-Epidemie: Neue Vorschriften in Polen und Deutschland

Foto: Nina108/Pixabay

Die bereits eingeführten Maßnahmen in Polen wurden teilweise bis zum 26. April verlängert und neue eingeführt. Auch in Deutschland gilt nun eine Quarantäne für alle Einreisenden.

 

Bereits seit dem 1. April gelten verschärfte Bedinungen in Polen vor allem beim Einkaufen oder dem Auenthalt an öffentlichen Plätzen generell. Mehr dazu lesen sie HIER.

 

Auch Kirchenbesuche in der Osterzeit bleiben streng reguliert, was bedeutet, dass sich bei Gottesdiensten jedweder Art wie bisher nur maximal fünf Gläubige in der Kirche aufhalten dürfen. Die Zeremonien während des Triduums finden sogar ganz ohne Gemeinde statt.

 

Die meisten Vorschriften sollen bis zum 19. April gelten, Schulen, Kindergärten, Universitäten bleiben sogar vorerst bis zum 26. April geschlossen. Bis dahin ist auch der Flugverkehr lahmgelegt sowie internationale Bahnverbindungen.

 

Ab dem 16. April gelten auch neue Bestimmungen für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Ab dann muss jeder eine Schutzmaske (u.U. auch einen Schal oder Tuch) tragen, die Mund und Nase verdeckt!

 

Dies gilt vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie anderen Kraftfahrzeugen, in denen sich Menschen befinden, die nicht zusammen wohnen, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, beim Arbeitsplatz, in Schulen und anderen Bildunsgeinrichtungen, in Kirchen, Einkaufszentren u.ä., in Parks sowie Wälder u.ä.  Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis zum zweiten Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Atemprobleme) keine Maske tragen können.

 

Bis zum 3. Mai bleibt auch die Grenze Polens dicht und wer sie im Rahmen von Ausnahmeregelungen überqueren darf, muss sich einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen.

 

Alle Regelungen zur Coronakrise, die in Polen gelten können Sie auch auf der Regierungsseite nachlesen.

 

Eine solche Lösung gilt auch in Deutschland ab dem 10. April. Alle Einreisenden müssen sich eine 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschäftigte im Transportwesen, sowie Ärzte, Diplomaten, Staats- und EU-Vertreter. Auch Personen, die täglich die Grenze zur Arbeit passieren sind von der Regelung ausgenommen, soweit sie eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitsgebers vorlegen können.

Auch Saisonarbieter dürfen nach Deutschland einreisen, wenn an ihrem Arbeitsort in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden. Die Saisonarbieter sollten also noch vor Anreise mit ihrem Arbeitgeber abprechen, ob dieser die Regelungen einhalten kann.

 

Die eingeführten Regelungen können sich je nach Bundesland im Einzelnen unterscheiden. Wer also nach Deutschland einreisen möchte, sollte sich nach den genauen Regeln im jeweiligen Bundesland erkundigen.

Alle weiteren wichtigen Regelungen in Deutschland finden Sie HIER

 

Rudolf Urban

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