Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Ausgangssperre in Polen bis 11. April

So sollten die Straßen in den nächsten Tagen aussehen.
Foto: Casey Hugelfink / flickr.com

Ab dem 25. März gelten in Polen neue Regeln für das öffentliche Leben. Nur noch die wichtigesten Erledigungen sind erlaubt, ansonsten heißt es ZUHAUSE BLEIBEN! Menschenansammlungen ab zwei Personen sind verboten, Familien ausgeschlossen.

 

Bis voraussichtlich 11. April sollen die neuen Regeln gelten und diese besagen, dass man sich nur aus ganz bestimmten Gründen frei bewegen darf. Dazu zählen:

 

  • Der Weg zur Arbeit – jeder Arbeitnehmer, ungeachtet der Vertragsform, sowie Selbstständige und Landwirte können weiterhin in ihre Arbeit fahren. Ebenso können für die Firmen weiterhin Einkäufe von Waren getätigt werden.
  • Volontariat – Menschen, die sich im Einsatz gegen das Coronavirus befinden, also vor allem Ältere und Kranke, sowie Menschen in Quarantäne betreuen, können sich im Rahmen ihrer Hilfsleitung frei bewegen.
  • Die wichtigsten Alltagserledigungen – damit sind Einkäufe in Lebensmittelläden, Drogieriemärkten und Apotheken gemeint, sowie Arztbesuche oder die Betreuung von Familienmitgliedern gemeint. Außerdem können sie Spaziergänge unternehmen und Sport treiben, solange Sie es nicht in einer Gruppe machen, andere Menschen meiden und es auf ein Mal täglich beschränken.
  • Gottesdienstbesuche – diese sind erlaubt, jedoch dürfen daran max. fünf Personen teilnehmen, den Priester ausgenommen.

 

Besonders wichtig für alle Einreisenden nach Polen: Die 14tägige Quarantäne gilt ab dem 27. März auch für alle Berufspendler. Man sollte diese nicht missachten, denn es drohen hohe Strafen bis zum 30.000PLN.

 

Alle weiteren Infos zu aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Regierungsseiten:

Aktuelle Informationen zum Coronavirus / Aktualne informacje o koronawirusie

 

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