Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Chance auf Mitbestimmung

Die Bundestagswahlen finden in diesem Jahr am 26. September statt. Wie bei den zwei vorherigen Wahlen auch, dürfen daran ebenso die Auslandsdeutschen teilnehmen, wenn sie einige Dinge beachten.

 

Wenn Sie in Deutschland aktuell nicht nur gemeldet sind, sondern auch am Wahltag in ihrem deutschen Wohnort sein werden, haben Sie es am einfachsten. In der Regel erhalten Sie einige Wochen vor der Wahl von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung, sodass sie sich sicher sein können, im Wählerverzeichnis enthalten zu sein. Mit dieser Benachrichtigung und einem Ausweis gehen Sie dann einfach am 26. September zur Wahl.
Nur ein wenig schwieriger wird es für diejenigen, die in Deutschland gemeldet sind, am Wahlsonntag allerdings z. B. in der Heimat sein werden. Sie können ganz einfach einen Wahlschein beantragen, um so an der Briefwahl teilnehmen zu können. Dabei muss man keine konkreten Gründe angeben!

 
Früher gemeldet

Schwieriger wird es für all die sein, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, denn sie werden dadurch nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis geführt und müssen sich vor jeder Bundestagswahl neu eintragen lassen. Wer allerdings länger als drei Monate in Deutschland gemeldet war und das vor weniger als 25 Jahren, kann sich einfach bei der Gemeinde, in der er zuletzt gelebt hatte, melden und sich da ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Ein Antragsformular dazu bekommt man u. a. im Deutschen Konsulat in Oppeln oder über die Internetseite des Bundeswahlleiters. Gleichzeitig beantragt man da die Briefwahl und bekommt die Wahlunterlagen nach Hause geschickt.

 

Aus dem Ausland kann man per Briefwahl den Bundestag mitwählen.
Foto: Tim Reckmann/flickr.com

Auslandsdeutsche

Die größte Herausforderung steht also vor denen, die noch nie in Deutschland gemeldet waren, denn sie müssen sich zunächst eine Gemeinde aussuchen, in der sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden wollen. Und dann steht ihnen noch eine Begründung bevor. Daraus muss klar hervorgehen, wieso sich der Antragsteller mit Deutschland und den politischen Verhältnissen vertraut fühlt und gerade die und nicht eine andere Gemeinde gewählt hat, in der er seine Stimme abgeben will. Dass man z. B. Familie in einer bestimmten Gemeinde hat, reicht dabei nicht aus, denn der Wahlleiter, an den man den Antrag stellt, muss aus der Begründung herauslesen können, dass Sie sich in und mit Deutschland wirklich auskennen. Bei den letzten Bundestagswahlen hatten einige Mitglieder der deutschen Minderheit immer wieder Probleme, ins Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen zu werden. Es empfiehlt sich also, mit dem Antrag nicht bis zur sprichwörtlich letzten Minute zu warten, um im Fall eines negativen Bescheides noch reagieren zu können.

Um als Auslandsdeutscher aber an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, brauchen Sie einen gültigen deutschen Pass oder Personalausweis. Kontaktieren Sie also rechtzeitig z. B. das Deutsche Konsulat in Oppeln, um einen Termin für die Antragsstellung zu bekommen.

Rudolf Urban

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