Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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„Ein Bärendienst für die Polen in Deutschland“

Die Kritik an der Kürzung der Mittel für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache hält an. Nun ist es aber nicht das Haushaltsgesetz, das Bildungssubvention um 40 Millionen PLN kürzt. Nun stehen zwei Verordnungen des Bildungsministers, durch  die die Mittelkürzungen nur auf die deutsche Minderheit beschränkt werden.

Zur Erinnerung: Der Initiator der Kürzung der Subventionen für den Unterricht von Minderheitensprachen an Schulen war Janusz Kowalski, Abgeordneter von Solidarna Polska, der von Anfang an betonte, dass es sich nur um die deutsche Sprache handelt, deren Stundenzahl reduziert werden soll als Reaktion auf den angeblichen Mangel an Ausgaben öffentlicher Mittel in Deutschland für den Polnischunterricht. Letztlich verabschiedete der Sejm im Dezember 2017 das Haushaltsgesetz und bestätigte die Kürzung der Mittel. Auch bei der Abstimmung über die Änderungsanträge des Senats, der die bisherige Höhe des Zuschusses wiederherstellen wollte, hielt die Mehrheit der Abgeordneten an ihrer Entscheidung fest. Als die endgültige Entscheidung des Sejm gefallen war, ließ das Bildungsministerium nicht lange auf sich warten und legte wenige Tage nach der Verabschiedung des Haushalts zwei Verordnungen vor. Bildungsminister Przemysław Czarnek, der die Bestrebungen des Abgeordneten Kowalski aktiv unterstützt, unterzeichnete zunächst die Verordnung, in der wörtlich geschrieben steht, dass Minderheitensprachen drei Stunden pro Woche unterrichtet werden, dies aber nicht für Deutsch gelte, denn diese Sprache wird in einer Stunde pro Woche unterrichtet. Die zweite Verordnung reduziert die sog Gewichtungen, d. h. ein bestimmter Umrechnungssatz von Mitteln für einen bestimmten Schüler. Und hier hat das Gewicht, das über zusätzliche Mittel für die Kommunalverwaltung für den Unterricht einer Minderheitensprache entscheidet, auch eine Ausnahme erhalten, nämlich die deutsche Sprache. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen am 1. September in Kraft treten.

 

Solidarische Minderheiten

Solchen gesetzlichen Regelungen stimmt die Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten nicht zu und sieht sie als Diskriminierung einer der Minderheitengemeinschaften in Polen an.

 

“Die Bestimmungen der Verordnung des Bildungsministers vom 4. Februar 2022 führen in Polen ab dem 1. September 2022 zwei Standards für den Unterricht in Sprachen nationaler Minderheiten ein: einen für die deutsche Minderheit, den anderen – für andere Minderheiten. Es ist schwer vorstellbar, dass in einem demokratischen Rechtsstaat der Sprachunterricht einer Minderheit anderen Regeln folgt als der anderer Minderheiten. Das bedeutet, dass der Staat Bürger in gleicher Situation unterschiedlich behandelt und zu einer Diskriminierung der Schüler der deutschen Minderheit aufgrund ihrer Nationalität führt“,

 

heißt es u.a. in der Stellungnahme der Minderheitenseite der Kommission.

Ihre Mitglieder weisen auch auf formale Fehler, also das Übergehen der Kommission im Gesetzgebungsverfahren hin. Die Kommission, zu deren Aufgaben “die Äußerung von Meinungen zur Umsetzung der Rechte und Bedürfnisse von Minderheiten, einschließlich der Bewertung der Art und Weise der Umsetzung dieser Rechte und die Formulierung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung der Rechte und Bedürfnisse von Minderheiten” gehören, hat zu keinem Zeitpunkt die Verordnungsentwürfe erhalten, um eine solche Stellungnahme abgeben zu können. Daher fordern die Mitglieder der Minderheitenseite in ihrer Stellungnahme, dass die Regierung von diesen diskriminierenden Bestimmungen in der Verordnung zurücktritt. „Wir sind der Ansicht, dass sie nicht nur die deutsche Minderheit treffen, sondern auch gegen die Grundlagen der seit 1989 betriebenen staatlichen Politik gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten verstoßen. Solche Rechtsvorschriften stehen auch eindeutig im Widerspruch zu den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates.“

 

Die Stimme der Botschafter

Quelle: Konferencja Ambasadorów

 

Die Mitglieder der Botschafterkonferenz äußerten sich auch zur Reduzierung des Stundenumfangs für Deutsch als Minderheitensprache. Sie verwiesen in ihrer Position auf einzelne Gesetze und Verträge, die durch die Entscheidung des Bildungsministeriums verletzt werden. Gleichzeitig stellen sie fest, dass die sowohl vom Abgeordneten Kowalski als auch von Minister Czarnek oft erwähnte Symmetrie nicht angewendet werden kann. „Im Bereich des Menschenrechtsschutzes gilt das Do-ut-des-Prinzip nicht. Kein Staat kann restriktive Maßnahmen gegen eine nationale Minderheit “zu Hause” ergreifen, indem er darauf hinweist, dass in einem anderen Staat die Situation einer ethnisch verwandten Minderheit schlechter ist, oder dass sogar die Anerkennung einer bestimmten Gruppe als Minderheit verweigert wird. Bei einer solchen negativen Herangehensweise habe das “Prinzip der Gegenseitigkeit” im zeitgenössischen Völkerrecht keine Berechtigung“, lesen die Diplomaten.

Die Botschafter halten den diskriminierenden Umgang mit den Rechten der deutschen Minderheit unter Hinweis auf angeblich verletzte Rechte der Polen in Deutschland für einen falschen Schritt: „Der Einsatz gedankenloser diskriminierender Maßnahmen gegen nationale Minderheiten ist äußerst schädlich. Offensichtlich handelt es sich um eine Aktivität, die den Wahlinteressen der Regierungskoalition in Polen und nicht den polnischen Gemeinschaften in Deutschland dient. Es widerspricht vollständig der Botschaft des Vertrags von 1991 und dem modernen Standard des Schutzes nationaler, ethnischer und sprachlicher Minderheiten. Die Entscheidung des Ministers für Bildung und Wissenschaft ist ein Bärendienst für die polnischen Gemeinschaften in Deutschland und verletzt gleichzeitig die Rechte der polnischen Bürger in Polen“.

 

Krankheit

Prof. Przemysław Wiszewski
Foto: privat

Die Situation in Polen, einschließlich der Kürzungen beim Unterrichten von Deutsch als Minderheitensprache, nannte der Rektor der Universität Wrocław Prof. Przemysław Wiszewski eine Autoimmunkrankheit. „Eine Autoimmunerkrankung ist eine Krankheit, bei der der Körper, vereinfacht gesagt, sich selbst bekämpft. Er tötet sich selbst, indem er seine eigenen Organe zerstört. Absolut. Irreversibel. Es sei denn, es wird durch die Wissenschaft, durch Ärzte verhindert. Wenn die Wissenschaft schweigt und wegschaut, wird uns die Krankheit ohne einen Moment des Nachdenkens töten“, schreibt Prof. Wiszewski und betont: „Polen ist seit Jahrhunderten, seit seinen Anfängen, eine multikulturelle und multiethnische Gemeinschaft. Es blühte dank seiner Vielfalt auf. Es war für Europa von größter Bedeutung, wenn es in der Lage war, sich kreativ auf das vielfältige Erbe und die Erfahrungen seiner Gemeinschaften zu beziehen. Vielfalt, richtig abgestimmt auf Verpflichtungen gegenüber der gesamten Gemeinschaft all ihrer Teile, ist heute die einzig vernünftige Antwort auf die multidimensionalen, vielfältigen und unvorhersehbaren Herausforderungen der Gegenwart. Vor 1000 Jahren sagte genau das der ungarische König Stephan zu seinem Erben und ermutigte ihn, die Neuankömmlinge an seinem Hof ​​zu respektieren, da das Königreich aufgrund ihrer Vielfalt stark sein würde. Unterdessen beobachten wir heute Aktivitäten, die schlechte Assoziationen mit der Verfolgung von Minderheiten hervorrufen. Ich glaube, dass der Minister für Bildung und Wissenschaft in die Irre geführt wurde. Denn ich glaube nicht, und ich sage es mit voller Überzeugung, dass die Regierung der Republik Polen, angeführt von einem Historiker, in der Lage ist, ihren Mitbürgern bewusst Schaden zuzufügen. Für deren Wohlergehen sie voll verantwortlich ist.“

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