Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Ein Verbot von Gasheizungen?

Der Einbau von Gasheizungen in Neubauten soll in Deutschland ab 2024 verboten werden. Dies soll dazu beitragen, die CO2-Emissionsziele zu erreichen.

Verbot von Gasheizungsanlagen ab 2024. Neue staatliche Mittel für die Renovierung und den Bau von Gebäuden sowie für umweltfreundliche Fernwärme. Das sind die wichtigsten Maßnahmen, mit denen Bauministerin Klara Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck den Klimaschutz in Deutschland verbessern wollen. Die auf dem Tisch liegenden Projekte sind Regierungskreisen zufolge Teil eines außerordentlichen Programms zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Bausektor.

Robert Habeck (Bundesvorsitzender, Bündnis 90/Die Grünen)
Foto: stephan-roehl.de

Anstieg der CO2-Emissionen
Die Bundesregierung hat ihre Klimaziele für Gebäude und Verkehr nicht erreicht. Die zuständigen Ministerien hatten drei Monate Zeit, um Änderungsanträge einzureichen, wobei die Frist am 13. Juli dieses Jahres ablief. Allein im Bausektor müssen bis 2030 noch 152 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, also mehr als bisher geschehen. Nach Angaben der Regierung wird das Sonderprogramm die Lücke schließen. Es geht vor allem darum, mehr Wohnungen zu sanieren und eine Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe und ohne übermäßige finanzielle Belastung der Bürger sicherzustellen. Das Gesetz über den energetischen Zustand von Gebäuden soll dahingehend geändert werden, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen installiert werden dürfen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Gasheizungen werden verboten und die staatliche Förderung soll sich auf die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und deren Sanierung konzentrieren.

Schulungen für Händler
Die für das Sonderprogramm zuständigen Ministerien wollen auch die Umstellung der Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme stärker fördern. Den Händlern werden Schulungen für die Installation von Wärmepumpen angeboten. Der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 4,5 Prozent gestiegen. Das für 2020 gesetzte Ziel, die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, wurde somit nicht erreicht. Im langfristigen Vergleich sind die Gasemissionen nur um 38,7 Prozent gesunken. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein temporäres Tempolimit von 100 km/h als Bestandteil eines Klimasofortprogramms für den Verkehr gefordert. Wie der Geschäftsführer der Organisation, Jürgen Resch, in einem Interview mit der DPA-Agentur betonte, ist dies dringend notwendig, um die Wirksamkeit des Programms zu gewährleisten und sollte mindestens zwei Jahre dauern.

Forderung nach einem vorübergehenden Tempolimit
„Dies entspräche im Übrigen sogar dem Koalitionsvertrag, der lediglich ein generelles Tempolimit ausschließt. Nach einem Jahr müsste geprüft werden, inwieweit die Akzeptanz der Bevölkerung für eine dauerhafte Begrenzung nach zwei Jahren gegeben ist“, argumentiert Jürgen Resch. Das Tempolimit würde vom ersten Tag an bis zu 10 Millionen Liter Benzin und Diesel einsparen. In Bezug auf die Klimaauswirkungen würde dies 9,2 Millionen Tonnen weniger CO2 pro Jahr bedeuten. Neben dem Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen sollte außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 80 km/h und innerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 30 km/h gelten. Jürgen Resch forderte, dass mit dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets Ende August ein 365-Euro-Klimaticket für Bahn, Bus und Straßenbahn eingeführt werden soll, das bundesweit gültig ist. Eine weitere Sofortmaßnahme zum Klimaschutz wäre nach Ansicht des Umweltschützers ein Verbot von Kurzstreckenflügen, wenn eine Stadt in weniger als fünf Stunden mit dem Zug erreichbar ist.

K. Ś.

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