Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Gebrochenes Gesetz

Auf der heutigen Pressekonferenz präsentierten Vertreter der deutschen Minderheit das Gutachten von Prof. Grzegorz Janusz von UMCS zur Kürzung der Mittel für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache. Das Gutachten weist unter anderem auf einen Verstoß gegen das Rechtsetzungsverfahren hin.

 

Wie wir in der Stellungnahme von Prof. Grzegorz Janusz, Leiter des Lehrstuhls für politische Systeme und Menschenrechte an der Maria-Skłodowska-Curie-Universität in Lublin, ist die Verordnung vom 4.02.2022 mit Formmängeln belastet. Eine davon ist die fehlende Ermächtigung des Bildungsministers, die in dieser Verordnung individuell festgelegte Stundenzahl für den Unterricht in der Muttersprache für die Minderheit zu reduzieren. Der Minister unterzog die Verordnung auch keinen Konsultationen mit der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten. Letztendlich widerspricht die Verordnung den Werten und Grundprinzipien, die in der Verfassung der Republik Polen, dem Gesetz über Minderheiten, Rechtsakten der Europäischen Union und von der Republik Polen ratifizierten internationalen Abkommen festgelegt sind. Laut dem Verfasser des Gutachtens wurde „auf der Grundlage fehlerhafter Prämissen auch gegen den Vertrag zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft verstoßen, indem die sich aus diesem Vertrag ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen nicht erfüllt wurden“. Nichts im Vertrag deute auf die Möglichkeit hin, das Prinzip der Gegenseitigkeit in der Politik gegenüber irgendeiner der Gruppen (sei es die polnische Diaspora oder die deutsche Minderheit) anzuwenden.

 

Während der Pressekonferenz betonten die Vertreter der deutschen Minderheit Rafał Bartek, Bernard Gaida und Ryszard Galla, einstimmig, dass es keine Zustimmung zum Gesetzesbruch geben könne. „Das Gutachten zeigt deutlich, worüber wir seit vielen Wochen sprechen. Die Volksgruppe der deutschen Minderheit, insbesondere Kinder, Jugendliche, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, wird in Polen aufgrund übereilt erlassener Verordnungen von den Regierenden diskriminiert. Der gesamte Prozess, von der eingereichten Idee bis zu seiner Umsetzung, ist ein Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzen, die vom demokratischen polnischen Staat eingehalten werden sollten “, sagt Rafał Bartek, Vorsitzender der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

 

Und Ryszard Galla, Abgeordneter der deutschen Minderheit, betont: „Was Prof. Janusz schreibt, bestätigt auch die parlamentarische Kontrolle, die ich kürzlich durchgeführt habe. Meiner Meinung nach wurden beide Verordnungen des Bildungsministers unter Verstoß gegen die Verfassung der Republik Polen und das Minderheitengesetz erlassen. Daher habe ich um Informationen über den Entstehungsprozess der Verordnungen gebeten. Diese Dokumentation wird es ermöglichen, den gesamten Prozess mit geltendem Recht zu verifizieren.“ Die parlamentarische Kontrolle erfolgt unter Beteiligung der KO-Abgeordneten Krystyna Szumilas und Barbara Nowacka und soll in dieser Woche fortgesetzt werden.

 

Bernard Gaida, Vorsitzender des VdG in Polen, kündigte an, die deutsche Minderheit werde rechtliche Schritte einleiten. „Wenn sich die Arbeitsbedingungen der Lehrer verschlechtern, die Stundenzahl gekürzt wird und viele erfahrene Lehrer ihre Stelle verlieren, ist konkretes Handeln dringend geboten. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Politiker der polnischen Rechten entschieden haben, Kinder, die Deutsch als Minderheitensprache lernen, und die Schulen, in denen sie lernen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Kultur- und Sprachkreis mit einer Kürzung der Subventionen zu bestrafen. Wir tun alles dafür, dass die Republik Polen von dieser Entscheidung zurücktritt, wir schließen rechtliche Schritte nicht aus, die sich aus der Stellungnahme von Prof. Grzegorz Janusz auftun“, sagt Bernard Gaida.

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