Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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„Minderheiten brauchen ein breites Bewusstsein“ (+Video)

Einige Teilnehmer der FUEN-Konferenz
Foto: FUEN

 

Was macht eine Minderheit aus? Wie kann man Minderheiten völkerrechtlich am besten definieren? Wann und warum sollten Minderheiten positiv diskriminiert werden? Wie sieht es aus in Deutschland mit dem Minderheitenschutz? Und wie in Polen, Rumänien und Slowenien?

 

Während der Online-Konferenz „Minderheitenschutz und Volksgruppenrechte in Mittel- und Mittelosteuropa“, gemeinsam organisiert von der FUEN (Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen) und der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, drehte sich zwei Tage lang alles um diese Fragen. Die Konferenz fand Anfang dieser Woche statt.

 

Am ersten Tag der Konferenz ging es vor allem um juristische und ideelle Fragen: Was ist eine Minderheit, wie definiert man sie, und welche Rechte und Besserstellungen sollten sich daraus ergeben? Zum Auftakt der Konferenz schaltete sich Dr. Fernand de Varennes, UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten, zu und hielt ein Plädoyer für präventive Konfliktvermeidung. Seiner Meinung nach seien die meisten Konflikte auf der Welt innerstaatlichen Spannungen geschuldet. Diese Spannungen gelte es im Vornherein auszumachen, um sie dann vermittelnd zu entspannen. Gesunde Minderheitenpolitik spiele hier eine zentrale Rolle.

 

Ähnlich äußerte sich auch Gilbert H. Gornig von der Universität Marburg. Er befasst sich mit dem Thema Minderheiten vor allem als Völkerrechtler. Dabei geht es ihm darum den Begriff „Minderheit“ überhaupt erst einmal juristisch zu definieren. Was ist eine Minderheit? Und wer gehört nicht dazu? Laut Prof. Gornig gehören z.B. die Geflüchteten in Deutschland nicht zu einer Minderheit im Sinne des Minderheitenschutzes. Denn Voraussetzung für den Minderheitenschutz im Sinne des Völkerrechts, so Gornig, sei auch eine historische Stabilität der Minderheiten. „Letzlich bezieht sich der Minderheitenschutz auf Minderheiten, die sich seit unverdenklichen Zeiten auf dem Staatsgebiet eines Staates befinden.“ Auch riet Völkerrechtler Gornig davon ab, dass man den Begriff des Minderheitenschutzes zu weit fasse. Denn dann habe man in Deutschland zum Beispiel „schnell die Situation, dass es pro Stadt dann 200 Minderheitengruppen“ gebe.

 

 

„Wiedergutmachung leisten“

Einen praktischen Einblick in den Alltag von Minderheiten gaben vor allem Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten in der FUEN (AGDM) und Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Beiden war es wichtig zu betonen, dass Minderheitenschutz nicht aufhöre bei der Bewahrung und Toleranz von Minderheiten in den jeweiligen Ländern.

Minderheitenschutz müsse, so vor allem Bernard Gaida, „auch Wiedergutmachung leisten“. Nach jahrzehntelanger Diskriminierung und Unterdrückung der deutschen Kultur in Polen brauche es heute mehr als Akzeptanz und Toleranz. Dabei forderte er „einen Durchbruch“.

 

Luft nach oben

Der zweite Teil der Konferenz widmete sich vor allem den praktischen Erfahrungen in Deutschland, Polen, Rumänien und Slowenien: Wie sieht es in den jeweiligen Ländern mit dem Minderheitenschutz aus? Dabei ging es immer wieder auch um die Minderheit der Sinti und Roma, die in Europa ca. 12 Millionen Menschen ausmacht und damit die größte Minderheit in Europa ist.

Der Umgang gerade mit dieser Minderheit sei oftmals ein Gradmesser für Minderheitenpolitik in einem Land, so z.B. Dr. Beate Sibylle Pfeil, deutsche Vertreterin im Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates. Die Situation der Minderheiten in Deutschland wurde generell positiv von den Experten bewertet. Doch gebe es auch in Deutschland immer noch Luft nach oben, so Pfeil. Sie kritisierte zum Beispiel, dass es in Deutschland bisher keine „Fernseh-Slots“ für die Minderheiten gäbe, so wie in anderen Ländern.

Polen und Rumänien wurden – im Gegensatz zu Frankreich – von den Experten explizit gelobt für ihren Vorbildcharakter, was den Minderheitenschutz angehe. Am Bild der zweisprachigen Ortsschilder v.a. in Oberschlesien erzählte Bernard Gaida vom zwar langwierigen, aber doch erfolgreichen Prozess einer normalisierten Minderheitenpolitik in Polen. Denn zunächst sei der deutschen Minderheit in Oberschlesien ein „tiefes Unverständnis und Feindseligkeit“ entgegengeschlagen als die zweisprachigen Schilder zum ersten Mal angebracht wurden. Heute, so Gaida, seien die zweisprachigen Ortsschilder für viele selbstverständlich und „nur selten werden die Ortsschilder beschädigt“. Dies dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Polen Minderheitenpolitik noch viele Baustellen aufweise, vor allem im Bereich der Bildung.

Auch die Situation in Rumänien wurde von Paul Porr, dem Vorsitzenden des Demokratischen Forums der Deutschen in Siebenbürgen, als „überdurchschnittlich gut“ bezeichnet. Zum Abschluss der Konferenz richteten die Teilnehmer der Konferenz den Blick nach Slowenien, wo es bisher eine sehr gute Minderheitenpolitik gebe, so Professor Gornig von der Universität Marburg.

 

Minderheitenschutz – eine europäische Frage

Damit die Situation so bleibt, und weiter verbessert werden könne, sei es wichtig, so Loránt Vincze, Präsident der FUEN und EU-Parlamentarier, das Thema Minderheitenschutz auf europäischer Ebene institutionell zu verankern. Es reiche nicht aus, wenn jedes Land den Minderheitenschutz selbst gestalte. Vielmehr brauche es einen europäischen Rahmen, der den Schutz von Minderheiten auf supranationaler Ebene garantiere. Dies soll die Minority-Safepack-Initiative erreichen, die nach einer erfolgreichen Unterstützungsaktion in ganz Europa nun in den EU-Gremien beraten wird.

Finanziell unterstützt wurde die gemeinsame Online-Konferenz von FUEN und Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen von der Bundesregierung.

 

Leon Schwarzenberg

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