Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Minister stellt Bedingungen

Nach einer Verordnung des Bildungsministers wird seit September nur noch eine Stunde Deutsch als Minderheitensprache an Schulen aus dem Staatshaushalt finanziert. Jetzt, nach monatelangem Stillstand, signalisiert Przemysław Czarnek die Möglichkeit, zu drei Stunden pro Woche zurückzukehren. Allerdings müssen die Minderheiten zwei Bedingungen erfüllen.

 

Diese Bedingungen stellte Bildungsminister Przemysław Czarnek letzte Woche im RMF-Radio vor. In einem Interview sagte er, die erste Bedingung sei, „dass die Minderheiten festlegen, wie wir die Zugehörigkeit zur Minderheit überprüfen, damit das Geld an die Minderheit geht und nicht irgendwo außerhalb der Minderheit.” Die zweite Bedingung betrifft die deutsche Minderheit direkt. „Ich habe die deutsche Minderheit gebeten, gemeinsam mit mir und dem Außenministerium einen Brief an die Bundesregierung zu schreiben, in dem wir uns dafür bedanken, dass der Fonds (für das Erlernen der polnischen Sprache, Anm. d. Red.) eingerichtet wurde, aber auch fordern, dass er um 24 Millionen Euro aufgestockt wird. Weil wir 25 Millionen Euro für 50.000 Deutsche bereitstellen, während sie nur 1 Million Euro für zwei Millionen Polen bereitstellen“.

 

Um einen Kommentar zur „Überprüfung der Nationalität“ baten wir Dr. Grzegorz Kuprianowicz, Angehörigen der ukrainischen Minderheit und Co-Vorsitzenden der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten: „Die Deklarationen des Bildungsministers auf eine rasche Wiedereinführung des dreistündigen Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache sind ermutigend. Besorgniserregend ist jedoch die Aussage, dass Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die Wiederherstellung der Gleichbehandlung der deutschen Minderheit sollte nicht an Bedingungen geknüpft werden. Dies ergibt sich nämlich aus dem selbstverständlichen Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Bürger. Der Vorschlag, dass Minderheiten bestimmen sollten, ‚wie wir die Zugehörigkeit zu einer Minderheit überprüfen‘, ist höchst fragwürdig. Erstens waren es nicht die Minderheiten, die die Regeln des gegenwärtigen Systems festgelegt haben, und sie sollten nicht mit dessen Realisierung betraut werden. Zweitens ist es schwierig, sich einen legitimen Mechanismus zur Überprüfung der ‚Minderheitenzugehörigkeit‘ vorzustellen. Denn im Artikel 4(3) des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten von 2005 heißt es: ‚Niemand ist verpflichtet, seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Minderheit nachzuweisen‘.“

 

Zum gemeinsamen Brief der polnischen Regierung und der deutschen Minderheit an die Bundesregierung sagte Rafał Bartek, Vorsitzender des Verbandes deutscher Gesellschaften in Polen: „Wir, die deutsche Minderheit, sind letztlich die Empfänger dessen, was die Regierungen beschließen und anbieten, warum sollten wir also im Rahmen der gegenseitigen Forderungen der Regierungen irgendwelche Briefe verschicken. Ich weiß nicht, warum wir uns in dieser völlig politisierten Situation in zwischenstaatliche Angelegenheiten einmischen sollten. Es geht uns um das Wohl der Kinder, damit sie nicht weiter diskriminiert und stigmatisiert werden. Ich fordere den Minister daher auf, uns nicht in die aktuelle Politik, die er betreibt, hineinzuziehen. Zumal die Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Ermittlung des Bedarfs an Polnischunterricht verwendet werden sollen und nicht direkt für den Unterricht selbst.“

ru

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