Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Spenden Sie 1,5 Prozent Ihrer Steuer

Der Zeitpunkt für die Steuererklärung 2022 rückt näher. Beim Ausfüllen der PIT-Formulare kann auch angegeben werden, ob und an welche gemeinnützige Organisation 1,5 Prozent unserer Steuer gespendet werden soll. Seit Jahren gehören auch Einrichtungen der deutschen Minderheit zu den Non-Profit-Organisationen (NPOs).

Bisher war es möglich, 1 Prozent der Steuer an gemeinnützige Organisationen zu spenden, doch mit der Senkung der Einkommenssteuer von 17 auf 12 Prozent im Rahmen der Einführung der Polnischen Ordnung beschloss der Sejm, dass gemeinnützige Organisationen nunmehr 1,5 Prozent der Steuer erhalten können. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Anstieg auch tatsächlich in höheren Einnahmen für die Organisationen niederschlägt. „Die Zeit wird zeigen, wie die Einnahmen aus den 1-Prozent-Spenden aussehen werden, denn aufgrund der Änderungen in der Besteuerung werden einige Steuerzahler überhaupt keine Steuern zahlen, so dass es hier keine Zahlungen aus den so genannten 1 Prozent geben wird”, sagt Andrzej Klama, Hauptbuchhalter der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien.

Den eigenen DFK können sie auch unterstützen.
Foto: DFK Roschowitzdorf

Eine wichtige Quelle

Sollten die Mittel aus dieser Quelle tatsächlich deutlich geringer ausfallen, würde dies die Tätigkeit mancher Organisationen der deutschen Minderheit in Polen real erschweren. Die Oppelner SKGD erhält jährlich etwa 140.000 Zloty, und wenn ein Steuerzahler in seiner Steuererklärung den Namen eines bestimmten DFKs angibt, geht das Geld an eben diese Ortsgruppe. „Die Ortsgruppen haben dann das Geld, um ihre satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, was in der Praxis bedeutet, dass sie verschiedene Sprach- oder Kulturprojekte organisieren. Diese Unterstützung, die von den Mitgliedern selbst kommt, da es sich um Steuergelder handelt, ist für viele Vereine von unschätzbarem Wert“, sagt Andrzej Klama.
Eine der Branchenorganisationen der deutschen Minderheit, der Verband schlesischer Bauern, gehört ebenfalls zu den NPOs. Die Einnahmen aus dem einen Steuerprozent sind in dieser Organisation viel niedriger als in der Oppelner SKGD. „Dennoch sind sie für uns eine sehr wichtige Finanzquelle, aus der wir unseren eigenen Beitrag zu einer Reihe von Bildungs- und Kulturaktivitäten wie Schulungen und Treffen für Landwirte oder unseren jährlichen Bauernkalender bestreiten können“, sagt Klaudia Kluczniok, die Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes.

Die Miro deutsche Fußballschule kann ebenfalls unterstützt werden Foto: Manuela Leibig

Was ist zu tun?

Erwerbstätige können 1,5 Prozent ihrer Steuern spenden, indem sie die entsprechenden Felder in ihrer PIT-Erklärung für 2022 ausfüllen, während Rentner, die kein zusätzliches Einkommen haben, lediglich eine PIT O ausfüllen müssen. Wichtig ist, dass für Letztere nicht jedes Jahr eine PIT O ausgefüllt werden muss. Sobald eine NPO einmal eingetragen ist, erhält sie jedes Jahr automatisch 1,5 Prozent der Steuer. Neben dem Namen der Organisation muss die KRS-Nummer angegeben werden, während der konkrete Bestimmungszweck (z.B. Spende an einen bestimmten DFK) freiwillig ist.

ru

Organisationen der deutschen Minderheit, die in das Register der gemeinnützigen Organisationen eingetragen sind:

Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, KRS: 0000017757
Deutsche Sozial-Kulturelle Gesellschaft in der Woiwodschaft Schlesien in Ratibor, KRS: 0000001895
Verband schlesischer Bauern, KRS: 0000054394
Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit, KRS: 0000001456
Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, KRS: 0000131551
Oberschlesisches Eichendorff- Kultur- und Begegnungszentrum, KRS: 0000049076

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