Wissen Sie eigentlich, ob Ihre deutschen Ausweisdokumente noch gültig sind? Diese von Zeit zu Zeit auf Aktualität zu überprüfen kann böse Überraschungen vermeiden. Aktuell stehen die Bundestagswahlen an und der ein oder andere musste feststellen, dass er wegen ungültiger Dokumente daran nicht teilnehmen kann.
Kurz vor der Bundestagswahl ruft das deutsche Konsulat in Oppeln die Deutschen in Polen dazu auf, ihre deutschen Personalausweise und Pässe auf Aktualität zu prüfen. Grund dafür war der Besuch eines Vertreters der deutschen Minderheit im Konsulat, der vorerst nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen kann. „Es stellte sich heraus, dass seine Dokumente ungültig waren und sein Antrag auf Teilnahme an der Wahl abgelehnt wurde. Er war sehr enttäuscht“, berichtet Konsulin Sabine Haake. Sie stellt deshalb noch einmal klar: An den Bundestagswahlen kann man nur mit einem gültigem Personalausweis oder Reisepass teilnehmen. „Das gilt auch für im Inland lebende Deutsche, sie müssen neben der Wahlbescheinigung ebenso ein gültiges Ausweisdokument am Wahltag vorlegen.“ Ein Umstand der für alle gilt, unterstreicht die Konsulin, und keine Benachteiligung für die Auslandsdeutschen darstelle.
Strafen abwenden und Vorteile nutzen
Doch auch über die Bundestagswahlen hinaus seien gültige Dokumente wichtig, betont Konsulin Sabine Haake und erinnert an die Ausweispflicht in der Bundesrepublik. Mit dem Übertritt über die Grenze ist man als Deutscher in Deutschland verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu tragen. Kommt man in eine Personenkontrolle und kann dieses nicht vorweisen, kann eine Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 2000 Euro verhängt werden. „Wenn man sich zu beiden Staatsangehörigkeiten bekennt, sollte man auch dafür Sorge tragen, für beide Seiten die Papiere ordentlich in der zu Tasche haben“, appelliert die Konsulin. „Unsere Familie hat auch immer beide Dokumente für Deutschland und Kanada dabei, und je nachdem, in welchem Land wir sind, benutzen wir die jeweiligen Pässe.“ Mit gültigen deutschen Dokumenten kann man nicht nur Strafen abwenden, sondern auch Leistungen des Staates einfacher in Anspruch nehmen. So haben Studierende die Möglichkeit, mit BAföG finanzielle Unterstützung zu beziehen. Doch Achtung: Das ist ohne die Vorlage weiterer Aufenthaltstitel nur möglich, wenn man sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweis anmeldet. „Wenn sich Studenten, die der deutschen Minderheit angehören, in Deutschland mit dem polnischen Pass anmelden, könnten sie ohne die Vorlage weiterer Aufenthaltstitel keinen Anspruch auf BaföG haben“, so die Konsulin. Auch wer in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis steht und sich nur mit seinem polnischen Pass angemeldet hat, kann Probleme bekommen, wenn er/sie plötzlich im Oppelner Konsulat einen deutschen Pass beantragen will, sagt die Konsulin „Das Konsulat muss für die Bearbeitung die Ermächtigung aus dem zuständigen deutschen Amt einholen. Diese wird dann erst einmal verweigert, wenn die betroffene Person nur als Pole/in gemeldet ist.“
Ausweis im Eilverfahren
Doch zurück zur Ausgangslage: Wer also an der Bundestagswahl teilnehmen will und feststellt, dass er keine gültigen Dokumente besitzt, kann noch handeln. Kann er /sie Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er/sie deutscher Abstammung ist, kann die Passstelle Oppeln innerhalb von wenigen Tagen einen vorläufigen Pass ausstellen. Ein Recht darauf hat jeder deutsche Staatsangehörige. Durch die Ausstellung eines vorläufigen Passes konnte das Konsulat auch dem enttäuschten Angehörigen der deutschen Minderheit helfen.
Staatsangehörigkeitsausweise können im Generalkonsulat Breslau beantragt werden. In Sachen Staatsangehörigkeitsausweis gibt es außerdem eine gute Nachricht: Die aktuellen laufen – anders als die vorherigen – nicht mehr ab, sie sind ein Leben lang gültig. Antragsteller werden gebeten, sich über die Webseite des Generalkonsulats über vorzulegende Unterlagen zu informieren www.polen.diplo.de . Was Geburtsurkunden angeht, empfiehlt das Konsulat den Angehörigen der deutschen Minderheit, bei Passbeantragung die vollständige Abschrift der Geburtsurkunde zur Beantragung mitzubringen. Grundsätzlich empfiehlt das Konsulat die Geburt nicht nur in Polen, sondern auch in Deutschland nachbeurkunden und sich eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Die deutsche Geburtsurkunde legt die Namensführung und das Verwandtschaftsverhältnis verbindlich für alle deutschen Behörden fest. Besonders im Hinblick auf den möglichen Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern, die im Ausland geboren wurden und deren deutsche Eltern ebenfalls nach 2000 im Ausland geboren wurden – derzeit also 17 Jahre alt sind -, ist dieser Hinweis für alle Mitglieder der deutschen Minderheit von zunehmend besonderer Bedeutung.
„Was auch immer Sie in Deutschland vorhaben: Nutzen Sie Ihre deutschen Papiere“, resümiert die Konsulin.
Marie Baumgarten