Es besteht die Chance, dass das nicht enden wollende Epos um die Aufstellung zweisprachiger Ortschilder in der Gemeinde Rudnik (Woiwodschaft Schlesien) endlich ein glückliches Ende findet. Die Gemeinde hat vor Kurzem ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Verwaltung erhalten, in dem dieses seine Zustimmung zur Aufstellung der Schilder erteilt.
Die Gemeinde Rudnik bemüht sich seit vielen Jahren um zweisprachige Ortsschilder. Im Jahr 2021 beschloss die Gemeindeverwaltung, ein Mahnschreiben an das Ministerium für Inneres und Verwaltung zu richten, um sich über die Untätigkeit des Ministers in dieser Angelegenheit zu beschweren. In diesem Schreiben forderte die Gemeindebehörde nicht nur eine Beschleunigung der Maßnahmen, sondern erwartete auch eine Erklärung der Gründe, warum die Angelegenheit nicht gelöst wurde. Während der Regierungszeit der Partei Recht und Gerechtigkeit hat die Gemeinde Rudnik jedoch keine Antwort erhalten. „Damals stand die Volkszählung noch bevor und wir machten uns Sorgen, ob mindestens 20 Prozent der Bewohner erneut ihre deutsche Staatsangehörigkeit angeben würden, wovon nach dem Gesetz die Genehmigung für zweisprachige Schilder abhängt“, erklärt Tomasz Kruppa, stellvertretender Vorsteher der Gemeinde Rudnik. Das Ministerium hat die Entscheidung jedoch immer wieder hinausgezögert, zum Beispiel mit der Begründung, es gebe keinen Mitarbeiter, der den Antrag sachlich beurteilen könne.
Ungünstiges Klima
Die Wahrheit war jedoch, dass das politische Klima weder für Minderheiten noch für zweisprachige Schilder günstig war. „Wir waren uns dessen bewusst, aber wir haben es weiter versucht. Dies gelang uns erst mit dem Regierungswechsel in Polen. Unerwartet erhielten wir ein Schreiben des Innenministeriums, das die von uns vorgeschlagenen deutschen Namen für 12 Dörfer akzeptierte. Für zwei wurden jedoch Änderungen vorgeschlagen. Dies betrifft die Dörfer Ligota Książęca und Grzegorzowice. Im Falle des letztgenannten Dorfes schlugen wir beispielsweise auf der Grundlage historischer Daten den deutschen Namen Gregorsdorf vor, während das Ministerium den Namen Grzegorzowitz für besser befand“, erklärt Tomasz Kruppa.
Während der Regierungszeit der PiS war das politische Klima weder für Minderheiten noch für zweisprachige Schilder günstig.
Heißt das, dass die Aufstellung von zweisprachigen Ortsschildern in der Gemeinde Rudnik eine ausgemachte Sache ist? „Nach den Kommunalwahlen haben wir einen neuen Gemeinderat, der sich erneut mit diesem Thema befassen und wahrscheinlich auch Stellung beziehen will. Ich denke, das wird nach den Sommerferien geschehen. Ich hoffe, dass er diesem Plan, den wir als Gemeinde schon so lange umzusetzen versuchen, positiv gegenüberstehen wird. Wir als Bürger müssen die historische Bedeutung des Privilegs, zweisprachige Ortsnamen zu haben, zu schätzen wissen. Diese Vielfalt ist eine Bereicherung, sie ist unser Kapital“, betont Tomasz Kruppa. Ob die Gemeinde Rudnik dies auch nutzen konnte, wird sich also nach den Sommerferien zeigen.
Fortschritte auch in Strehlitz
Auch Groß Peterwitz und die Oppelner Gemeinden Groß Strehlitz und Zawadzki befanden sich in einer ähnlichen Situation wie die Gemeinde Rudnik. Diese Gemeinden sind nach dem Minderheitengesetz ebenfalls berechtigt, zweisprachige Ortsschilder aufzustellen. In der Gemeinde Groß Strehlitz warten die folgenden Dörfer auf zweisprachige Schilder: Warmuntowitz, Rosmierz und Jendrin. Auch hier beginnt sich etwas zu tun. Mariusz Stachowski, Büromitarbeiter des Stadtrats von Groß Strehlitz: „Das Ministerium hat angefragt, ob die Gemeinde die Kostenschätzung von vor Jahren beibehält oder ob sie aufgrund der Marktsituation geändert werden muss. Wir haben diese Anfrage an das Investitionsbüro weitergeleitet, das die Daten aktualisiert hat. Am 3. Juni haben wir den stellvertretenden Direktor der Abteilung für religiöse Bekenntnisse und nationale und ethnische Minderheiten über den aktualisierten Kostenvoranschlag für den Austausch der Schilder informiert.“ Laut Mariusz Stachowski deutet dies darauf hin, dass die Mittel für die Schilder bereitgestellt werden, da das Ministerium einen aktualisierten Kostenvoranschlag angefordert hat.
Anna Durecka
Manuela Leibig