Diese Information geht aus dem Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 in Bezug auf den Kulturbereich aus. Was der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) mit großem Schrecke zur Kenntnis nimmt.
Im Haushaltsentwurf sind u.a. keine Mittel für den Schutz und Erhalt des Kulturerbes in den ehemaligen deutschen Gebieten in Mittel- und Osteuropa vorgesehen, was einen vollständigen Verzicht auf die Haushaltsposition bedeutet, mit der die Renovierung und Restaurierung des deutschen Kulturerbes in diesen Ländern finanziert wurden. Im Jahr 2023 waren es 1,64 Millionen Euro und dieses Jahr 496.000 Euro, für diesen Zweck im Bundeshaushalt bereitgestellt wurden.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass Klauia Roth (Grüne), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit vielen Jahren den Erhalt von Kulturgütern in Osteuropa, darunter auch in Polen, unterstützt. Durch Zuschüsse konnten zahlreiche Projekte realisiert werden, darunter die Renovierung von Kirchen in Ober-Ottitz (Ocice Racibórz), Jakobsdorf (Jakubowice), Oppeln-Königlich Neudorf (Opolu- Nowej Wsi Królewskiej) und Chronstau (Chrząstowice). Darüber hinaus wurden Mittel für die Erhaltung der Polychromie des Schlosses in Steinort (Sztynort) und für die Reparatur des Daches des Schlosses in Muhrau (Morawa) zur Verfügung gestellt. Und dies sind nur einige der von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen. Es gibt jedoch noch viele Objekte, die diese Unterstützung bitter nötig haben, wie z.B. die Ruinen des Schlosses in Lubowitz, wo einer der größten deutschen Dichter der Romantik, Joseph Freiherr von Eichendorff geboren wurde.
„Die Entscheidung, keine Mittel für das nächste Jahr bereitzustellen, ist nicht nur eine Fortsetzung der Subventionskürzung, sondern eine vollständige Streichung der Mittel für diesen wichtigen Zweck“, sagt VdG Vorsitzender Rafał Bartek, und fügt hinzu: „Die fehlende Finanzierung wird sich negativ auf die Bemühungen zur Erhaltung des deutschen Kulturerbes auswirken, das ein wesentlicher Bestandteil der deutschen und europäischen Geschichte ist.“
Der VdG erinnert daran, dass die Erhaltung des deutschen Kulturerbes in Osteuropa ein Beitrag zum europäischen Kulturdialog und zur Förderung der deutschen Sprache und Identität ist. Die fehlende Finanzierung kann die Fortführung von Programmen und Projekten zur Bewahrung dieses Kulturerbes behindern, die bisher einen wichtigen Impuls für die Pflege der gemeinsamen Geschichte gegeben haben.
Aus diesem Grund hat der VdG-Vorstand bereits Anfang Oktober 2024 über die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, an die Bundesregierung appelliert, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken, indem der Vorstand betonte, dass der Schutz des Kulturerbes eine mehrdimensionale Unterstützung erfordert, einschließlich einer stabilen Finanzierung.
VdG/ml