Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Kinderzuschuss

Wichtige Information für Eltern: Letzte Woche gab die Gemeinde Chronstau bekannt, dass der Zuschuss pro Kind in einer nichtöffentlichen Kinderkrippe bei 400 Złoty pro Monat belassen wird. Dieser Zuschuss gilt für ein Kind, das in der Gemeinde Chronstau wohnt und eine nichtöffentliche Kinderkrippe in der Gemeinde besucht. Dies ist insofern bemerkenswert, als viele Städte und Gemeinden in letzter Zeit die Zuschüsse für den Aufenthalt von Kindern in privaten Kinderkrippen gestrichen haben.

Die Abschaffung der Subventionen steht in direktem Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm „Aktive Eltern“, das eine Unterstützung von bis zu 1.500 Złoty und im Falle eines Kindes mit einem Behindertenausweis bis zu 1.900 Złoty pro Monat vorsieht, jedoch nicht mehr als den Betrag, den die Eltern für den Aufenthalt des Kindes in einer Betreuungseinrichtung zahlen. Die Leistungen für „Aktive Eltern“ werden ab 1. Oktober 2024 von der Sozialversicherungsanstalt übernommen.

Die Gemeinde Chronstau betreibt keine öffentliche Kinderkrippe. Ihre Einrichtung ist eine fakultative Aufgabe, keine Pflichtaufgabe. Eine Analyse der Situation in den Nachbargemeinden hat jedoch ergeben, dass die tatsächlichen Kosten für die Unterhaltung öffentlicher Kinderkrippen viel höher sind als die von den Eltern gezahlten Gebühren, sodass es für die Gemeinde immer noch billiger ist, eine nichtöffentliche Kinderkrippe zu subventionieren.

Es sollte noch hinzugefügt werden, dass es in der Gemeinde Chronstau eine nichtöffentliche Kinderkrippe gibt – die Kinderkrippe „Suchoborek“ in Derschau. Die Gemeindeverwaltung hat mitgeteilt, dass der Zuschuss, den sie seit Jahren pro Kind an die nichtöffentliche Kinderkrippe gewährt, in der derzeitigen Höhe beibehalten wird, damit die Einwohner der Gemeinde im Einklang mit dem Ziel des Programms „Aktive Eltern“ ihre Kinder betreuen und sich aktiv beruflich verwirklichen können, ohne die Haushaltskasse zu belasten.

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