Marcin Gambiec, Oppelner Stadtrat der Deutschen Minderheit, zog vor das Verwaltungsgericht, da seiner Meinung nach über den Beschluss des Stadtrates über den Antrag auf die Erweiterung der Grenzen rechtswidrig abgestimmt wurde. Nun verlor er aber vor dem Obersten Verwaltungsgericht.
Die Richter haben die Klage von Marcin Gambiec als nicht zulässig erachtet mit der Begründung, er könne als einzelnes Mitglied des Stadtrates einen Beschluss des Gremiums nicht anfechten. Eine ähnliche Meinung vertrat dabei bereits vor einigen Monaten das Verwaltunsggericht der Woiwodschaft Oppeln und wies die Klage ab, weshalb Gambiec in Berufung ging.
Bei dem von Marcin Gambiec angefochtenen Beschluss vom März 2016 geht es um die Tatsache, dass die Stadträte den Wortlaut des Antrags an den Woiwoden über die Stadterweiterung Oppelns nicht gesehen haben, da er damals noch nicht fertig gewesen war. Trotzdem wurde eine Abstimmung veranlast. Gambiec kritisiere mit der Klage gegen den Beschluss deshalb nicht den Stadterweiterungsprozess an sich, sondern allein die seiner Meinung nach rechtswidrige Form der Abstimmung.
Mit der Abweisung der Klage von Marcin Gambiec sieht sich die Oppelner Stadtverwaltung im Recht und stellt fest, dass nun von einem Rechtsbruch nicht die Rede sein könne. Marcin Gambiec hält allerdings dagegen und meint, dass die Klage aus formalen Gründen abgewiesen wurde. Die Richter haben dabei nicht den Inhalt geprüft, sodass nicht behauptet werden könne, die Abstimmung über den Antrag sei rechtskonform abgelaufen.
Rudolf Urban