Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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15 Jahre Minderheitengesetz

Quelle: HDPZ

Es ist nicht perfekt, Hauptsache aber es existiert überhaupt. Das war im Grunde die Botschaft, auf die sich alle Teilnehmer der Debatte zum 15. Jahrestag der Verabschiedung des Minderheitengesetzes geeinigt haben. Die Debatte wurde vom Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit und dem Oppelner Marschallamt online veranstaltet.

 

An der Gesprächsrunde nahmen teil: Der Mitverfasser des Minderheitengesetzes Prof. Grzegorz Janusz, Dr. Grzegorz Kuprianowicz, Vorsitzender der Ukrainischen Gesellschaft und Rafał Bartek, Vorsitzender der Oppelner Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen. Die Teilnehmer der Debatte sprachen über die Bedeutung des Minderheitengesetzes für die in Polen lebenden Minderheiten. „In der Zeit, in der das Minderheitengesetz entstand, war es revolutionär. Es hat nie da gewesene Regelungen enthalten, wie etwa die Einführung der doppelten, zweisprachigen Ortsnamen“, betonte Prof. Grzegorz Janusz. Schon die Tatsache, dass es ein einheitliches Gesetz gab, indem alle Rechte der Minderheiten zusammengeschrieben wurde, war bahnbrechend. „Man konnte sich auf ein Dokument berufen, in dem alle für die Minderheit wichtigen Bereiche angesprochen wurden. Geregelt wurde die Finanzierung der Tätigkeiten der Minderheiten, die Benutzung der Minderheitensprache in der Öffentlichkeit, als Hilfssprache in den Ämtern“, zählte Dr. Grzegorz Kuprianowicz auf.

 

An der Debatte nahmen teil: Prof. Grzegorz Janusz (rechts oben). Rafał Bartek (links unten) und Dr. Grzegorz Kuprianowicz. Moderatorin war Katarzyna Kownacka.
Foto: skgd.pl

 

Aus der heutigen Sicht gibt es aber natürlich Änderungsbedarf. „Aus der Erfahrung der letzten 15 Jahre wissen wir, dass manche Regelungen nur auf dem Papier funktionieren, andere widerum fehlen gänzlich. Die ukrainische Minderheit kann zum Beispiel auf Grund der geographischen Zerstreuung deren Mitglieder das Recht auf zweisprachige Ortsbennung nicht nutzen. Die Karaimer können ihre Rechte bezüglich der Minderheitenbildung nicht realisieren, weil diese Minderheit zahlenmässig zu klein ist“, sagte Kuprianowicz. Es gibt aber noch mehr. 

 

„Als enttäuschend hat sich auch die Institution des Minderheitenbeauftragten des Woiwoden herausgestellt. Diese nehmen viel zu oft eine sehr passive Rolle an. Als Minderheit fehlt uns auch eine entschiedene Reaktion der polnischen Behörden auf die Hasssprache, Zerstörung der zweisprachigen Ortsschilder“,

sagte Rafał Bartek, Chef der Oppelner Deutschen.

 

Eine Novelle des Minderheitengesetzes wäre wünschenswert, ist aber zur Zeit eher unrealistisch. „Die Regierungspartei wird sich wohl dieses Themas in nächster Zeit nicht annehmen wollen. Schade, das hätte nämlich positiven Einfluss auf ihr Image, zumindest auf der internationalen Ebene“, meine Prof. Grzegorz Janusz.

 

Anna Durecka

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