Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Bundesverwaltungsamt wartet auf Anträge

Der BdV-Vorsitzende Bernd Fabritius Foto: Sven Teschke/Wikimedia Commons.
Der BdV-Vorsitzende Bernd Fabritius Foto: Sven Teschke/Wikimedia Commons.

Schon ab dem 1. August 2016 tritt die historische und symbolträchtige Entscheidung des Bundestages über Entschädigungen für deutsche Zwangsarbeiter in Kraft. Es handelt sich um 50 Millionen Euro, die das deutsche Parlament im vorigen Jahr für die Wiedergutmachung der Sklavenarbeit eingeplant hat.

 

Genaue Vorgaben dazu hat bereits der Haushaltsausschuss festgelegt. Über seine Arbeit bezüglich der Entschädigungen berichtete kürzlich der Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen (BdV) Bernd Fabritius. Es war der BdV, der sich jahrelang darum bemühte, im deutschen Bundeshaushalt Geldmittel für Wiedergutmachung für deutsche Zivilisten einzuplanen, die in den Jahren 1939 bis 1956 wie Sklaven als Zwangsarbeiter arbeiten mussten.

 

Ein ganz besonderer Moment

 

„Es ist ein historischer Tag für die Opfer der Zwangsarbeit”, schrieb Bernd Fabritius vor der Sitzung des Haushaltsausschusses. Die Entscheidung ist tatsächlich historisch und der Moment ein ganz besonderer, denn nie zuvor hat die Bundesrepublik deutsche Zivilisten entschädigt, die zwangsweise für andere Länder arbeiten mussten. „Mit dieser Entscheidung erkennen wir an, welch ein schweres Los die Zwangsarbeit deutscher Staatsbürger und Menschen, die Deutschland national zugehörig waren, gewesen ist. […] Es freut uns, dass die praktische Umsetzung der im Herbst vorigen Jahres getroffenen Entscheidung nun endlich beginnen kann”, betonten Vertreter der regierenden Christlich-Demokratischen Union nach Abschluss der Beratungen über die Vorgaben zu Entschädigungszahlungen. Wie die Abgeordneten vom Haushaltsausschuss anschließend mitteilten, soll sich nun das Bundesverwaltungsamt (BVA) um die logistischen Fragen kümmern als diejenige Institution, die die Entgegennahme der Anträge und die individuelle Entscheidungsfindung über die Gewährung von Entschädigungen sowie die Auszahlung der Geldmittel koordinieren wird.

 

Festlegungen

 

Ab dem 1. August dieses Jahres soll auf der Internetseite www.bva.bund.de/zwangsarbeiter ein Antragsformular verfügbar sein. Dieses ist auszufüllen und bis spätestens zum 31. Dezember 2017 an das BVA zu senden, denn die Bundesmittel mit die Entschädigungen sind nur bis 2018 eingeplant. Die Antragsformulare sollen neben Deutsch auch u.a. in den Sprachen derjenigen Länder vorliegen, deren Staatsbürger deutsche Opfer von Zwangsarbeit sein konnte, also z.B. in Polnisch, Rumänisch und Russisch. Um eine Entschädigung beantragen zu können, muss man auch einige Kriterien erfüllen. Das wichtigste davon ist ein Nachweis, dass man aufgrund seiner deutschen Staatsbürgerschaft und nationalen Zugehörigkeit in den Jahren 1939 bis 1956 Zwangsarbeit für ein europäisches Land leisten musste. „Es müssen Beweise vorgelegt werden, dass es so gewesen ist, z.B. in Form von Fotos oder Briefen aus jener Zeit, Tagebüchern oder Dokumenten, die diese Arbeit bestätigen”, teilten BVA-Mitarbeiter mit. Die Entschädigung für jede Person, der sie gewährt wird, soll einmalig 2.500 Euro, also etwa 10.000 Złoty, betragen. Antragsberechtigt sind nur diejenigen Personen, die am Tag der Entschädigungsentscheidung des Bundestages, also am 27. November 2015, noch lebten. Laut Bernd Fabritius könnten noch etwa 20.000 solcher Menschen am Leben sein, davon ein Teil in Polen.

 

Auf das Thema Entschädigungen kommen wir noch zurück.

 

Łukasz Biły

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