Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Positives Fazit mit Potenzial nach oben

Die Oberste Kontrollkammer Polens untersuchte, wie staatliche und Selbstverwaltungsorgane die nationalen und ethnischen Minderheiten fördern. Ihren Bericht legte sie im Juli vor und nun debattierten Mitte vergangener Woche auch die Abgeordneten im Minderheitenausschuss des Sejms über die Ergebnisse der Kontrolle.

 

Bogdan Skwarka, Direktor der Abteilung Öffentliche Verwaltung der Kontrollkammer, berichtete über die Ergebnisse der Kontrolle und stellte fest, die Minderheitenförderung sei alles in allem positiv zu bewerten, obwohl es an einigen Stellen zu Fehlern kam oder mangelnde Aktivität zu sehen ist.

So gibt es, wie aus dem Kontrollbericht hervorgeht, keine laufende Erhebung der Bedürfnisse der nationalen und ethnischen Minderheiten, außerdem sind nicht alle Minderheitenbeauftragten der einzelnen Woiwoden in ihrer Tätigkeit aktiv. Eines dieser negativen Beispiele ist das Oppelner Woiwodschaftsamt, wo man sich nur darauf beschränkt hat, von der Polizei Informationen über Vorfälle zu erhalten, die gegen Minderheitenrechte verstießen.

 

Bildungswesen

Ein besonderes Augenmerk legten die Abgeordneten des Minderheitenausschusses sowie geladene Vertreter einzelner Organisationen der Minderheiten auf das Schulwesen. Hier stellte nämlich die Kontrollkammer einerseits fest, dass in manchen zweisprachigen Schulen nicht alle Fächer, wie im Bildungsgesetz vorgegeben, bilingual unterrichtet wurden. Ein anderes Problem ist, dass auch ausländische Kinder am Minderheitensprachunterricht teilnehmen, was ein Gesetzesverstoß sei. „Das Minderheitengesetz definiert Mitglieder der Minderheit als polnische Staatsbürger, auch die Verfassung spricht von polnischen Bürgern anderer Nationalität. Wenn also ein konkreter Unterricht an Mitglieder einer Minderheit gerichtet ist, so ist die Interpretation in diesem Fall eindeutig“, sagte Bogdan Skwarka.

Vertreter der Minderheit hielten aber dagegen. Łukasz Grzędzicki von den Kaschuben führte an, dass am Unterricht dieser Sprache bislang auch nichtpolnische Kinder teilnehmen konnten, was sowohl der Integration dieser Schüler in die lokale Gemeinschaft als auch der Förderung der kaschubischen Sprache diente. „Nun fällt dies nicht nur aus, die Kommunen müssen sich wohl auch auf Subventionsrückzahlungen gefasst machen“, sagte Grzędziski. Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes deutscher Gesellschaften, fragte dagegen nach der Einvernehmlichkeit des Unterrichtsverbots für ausländische Kinder mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die von Polen ratifiziert wurde. „Als Kontrollbehörde richten wir uns nach dem geltenden polnischen Gesetz. Wenn es da Nachholbedarf gibt, ist dies ein Thema für die Legislative, nicht für uns als Kontrolleure“, sagte Bogdan Skwarka kurz dazu, ohne die Charta anzusprechen.

Daraufhin hat die Ausschussvorsitzende Wanda Nowicka vage die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage vorgeschlagen, zu konkreten Deklarationen kam es allerdings nicht.

 

Innenministerium

Zur Diskussion stand auch die finanzielle Förderung der Kulturarbeit der nationalen und ethnischen Minderheiten, die über Projektfinanzierung vom Innenminister geleistet wird. Grzegorz Kuprianowicz von der ukrainischen Minderheit stellte zum wiederholten Mal fest, dass eine solche Förderung den Volksgruppen keine Sicherheit biete. „Es braucht eine institutionelle Kulturförderung für die Minderheit, denn bislang wird die enorme Aufgabe der Sicherung und Förderung der Identität der Minderheiten von Nichtregierungsorganisationen realisiert, was in so einer Form in keinem anderen Bereich des öffentlichen Lebens stattfindet“, stellte Kuprianowicz fest, bekam dazu allerdings keine Antwort.

Auch die zweisprachige Beschilderung war Gegenstand der Prüfung der Kontrollkammer. Im Abschlussbericht werden einige Beispiele von Gemeinden genannt, die jahrelang auf den Eintrag ins Register der zweisprachigen Gemeinden warten, wobei die längste Zeit die Gemeinde Rudnik im Kreis Ratibor aufweisen kann, die bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Antrag gestellt, bis heute aber keine Entscheidung erhalten hat. Der bei der Sitzung des Ausschusses anwesende Vertreter des Innenministeriums, Andrzej Sosnowski, musste Versäumnisse einräumen. „Die lange Wartezeit war mit einer Personalfluktuation verbunden, die wir aber mittlerweile im Griff haben. Am 20. September werden die Anträge zweier Gemeinden, darunter auch Rudniks, wieder weiterverifiziert, damit wir sie zum Abschluss bringen können“, sagte Sosnowski. Ein konkretes Datum des Abschlusses nannte er allerdings nicht.

Rudolf Urban

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