Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Schritte unternommen

Seit mehreren Jahren warten vier oberschlesische Gemeinden darauf, in das sog. Register der Minderheitengemeinden eingetragen zu werden. Zumindest in einem Fall – Rudnik im Kreis Ratibor – wurden nun konkrete Schritte unternommen.

Die Gemeinde Rudnik beantragte 2017 die Aufnahme in das Register der zweisprachigen Gemeinden, obwohl sie de facto bereits seit 2008 dort aufgeführt ist, da die Ortschaft Lubowitz zweisprachige Ortsschilder hat. Der Gemeinderat beschloss jedoch vor vier Jahren, dass auch die übrigen elf Ortschaften zusätzlich einendeutschen Namen erhalten sollen.
Seitdem ist jedoch nicht viel passiert, was die Gemeinde dazu veranlasste, ein Mahnschreiben als Beschwerde gegen die Untätigkeit des zuständigen Ministers einzureichen. In seiner Antwort erklärte das Ministerium für Inneres und Verwaltung, dass es keinen Grund für ein Mahnschreiben gebe, da „die Eintragung in das Register der Gemeinden, auf deren Gebiet Namen in einer Minderheitensprache (…) verwendet werden, nicht in den Katalog der sonstigen in der Verwaltungsverfahrensordnung geregelten Angelegenheiten fällt“. Als weiterer Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde die Rotation bei der Besetzung von Sachbearbeiterstellen im Innenministerium genannt. Gleichzeitig teilte das Ministerium jedoch mit, dass der Antrag der Gemeinde Rudnik bei der nächsten Sitzung der Kommission für Ortsnamen und physiografische Objekte geprüft wird.

Wir haben daher das Ministerium gefragt, in welchem Stadium sich der Antrag der Gemeinde Rudnik und dreier weiterer oberschlesischer Gemeinden – Groß Peterwitz, Groß Strehlitz und Zawadzki – befindet. Die Pressestelle des Ministeriums teilte mit, dass im Fall der Gemeinde Rudnik eine positive Stellungnahme der Kommission für die Benennung von Objekten vorliegt. Und im Falle der anderen Gemeinden werden die Anträge „derzeit im Hinblick auf die Möglichkeit geprüft, mit den jeweiligen Gemeindebehörden Vereinbarungen über den Ersatz von Schildern mit zusätzlichen Ortsnamen in der Minderheitensprache auf ihrem Gebiet nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zu schließen.“

Den Informationen zufolge besteht somit die Chance, dass nach vielen Jahren der Stagnation bald zweisprachige Ortsschilder in diesen Gemeinden aufgestellt werden. Erstaunlich ist jedoch, dass gerade oberschlesische Gemeinden, die deutsch-polnische Schilder aufstellen wollten, dem Personalmangel im Innenministerium zum Opfer fielen, während zwei kaschubische Gemeinden –Neustadt in Westpreußenund Rheda – trotz eines späteren Antrags bereits 2019 in das Register der zweisprachigen Gemeinden aufgenommen wurden. Auch dazu haben wir das Innenministerium befragt – die Pressestelle hat das Thema in einer E-Mail an unsere Redaktion jedoch völlig ausgespart.

Rudolf Urban

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