Am 9. Juni 2024 findet die nächste Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament statt. Wahlberechtigte können daran grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Bundeswahlleiterin teilt auf ihrer Seite mit, wie Deutsche im Ausland, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, an der EU-Wahl teilnehmen können.
EU-Wahl
In knapp zwei Monaten werden in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Abgeordnete zum Europaparlament gewählt. Deutsche, sie in Polen leben, können ihre Stimme auch in der Bundesrepublik abgeben. Wichtig ist aber: Man darf nur einmal wählen.