Deutsch als Minderheitensprache an weiterführenden Schulen: Recht ohne Praxis?
Schülerinnen und Schüler können den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache auch an weiterführenden Schulen wie Lyzeen fortsetzen. Dies wird durch die Verordnung von 2017 ermöglicht, die auch den Unterricht der Minderheitensprache an Grundschulen regelt. In der Praxis nutzen jedoch nur wenige diese Möglichkeit, und viele wissen nicht einmal, dass sie existiert. Wie kann man das ändern? Wir haben Lehrkräfte, Eltern und Lehrkräfte, die selbst Eltern sind, dazu befragt.Read More …