Das polnische Bildungsministerium hat im März dieses Jahres eine neue Gesetzesauslegung zum Unterricht der Minderheiten- und Fremdsprachen erlassen. Demzufolge wurde angekündigt, dass nahezu ab sofort die Kinder, die bislang fünf Stunden Deutsch in der Schule hatten, sich in den Grundschulklassen sieben und acht dann entscheiden müssen: entweder drei Stunden Minderheitensprache oder zwei Stunden Fremdsprache. Unter anderem über diese Gesetzesauslegung und die weiteren Schritte sprachen im Bildungsministerium Grzegorz Kuprianowicz, Mitvorsitzender der Gemeinsamen Regierungs- und Minderheitenkommission, und deren Mitglieder Rafał Bartek (deutsche Minderheit), Margareta Kiec (lemkische Minderheit) und Alvydas Nevulis (litauische Minderheit).