Das Jahr 2015 ist aus Sicht der nationalen Minderheiten in Polen dasjenige, in dem sich das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten zum zehnten Mal jährt. Seit nunmehr einer Dekade genießen diese ihre Grundrechte wie z.B. das Recht auf zweisprachige Ortsschilder und die Verwendung ihrer jeweiligen Muttersprache als amtliche Hilfssprache auf Gemeindeebene. Nur Wenige wissen aber, dass sie seit zehn Jahren auch ein Recht auf direkte Kommunikation mit der Regierung haben. Dieses Recht wird, oft mit vielen Stolpersteinen, von einer Handvoll Vertreter in ihrem Namen geltend gemacht.
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