Marie Raschke war eine geborene Kämpferin. Die 1850 in Gaffert (Kreis Stolp) geborene Tochter eines Gutspächters kam auf die Welt in einer Zeit, in der sie als Frau einen begrenzten Einfluss auf ihren beruflichen Werdegang, ja, eigentlich auf ihr ganzes Leben hatte. Das hielt sie jedoch nicht davon ab, eine der ersten deutschen Juristinnen zu werden.
1880 legte Marie Raschke das Lehrerinnenexamen erfolgreich ab und arbeitete bis 1899 als Lehrerin an einer höheren Mädchenschule. Sie merkte schnell, dass Mängel im Schulsystem und in den geltenden Gesetzen nicht leicht abzustellen sind. Seit 1880 galt das sog. Lehrerinnenzölibat, welches bei Heirat dem weiblichen Lehrpersonal die Entlassung und den Einzug der Pension androhte. Die Lehrerinnen verdienten weniger als ihre männlichen Kollegen und die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs waren begrenzt. In Marie Raschke reifte in dieser Zeit wohl der Gedanke, dass sie die Situation nur durch die Änderung der Gesetzgebung beeinflussen kann.
Abschluss in der Schweiz
1889 gründete sie zuerst den Verein Berliner Volksschullehrerinnen. Gleichzeitig engagierte sie sich in der Frauenbewegung, war gemeinsam mit Minna Cauer, Marie Stritt und Cäcilie Dose in der Rechtskommission des Bundes Deutscher Frauenvereine. 1895 verfasste Raschke die Schrift „Die Frau im neuen bürgerlichen Gesetzbuch“. Mit dieser begründete der BDF eine Petition, die er an den Reichstag stellte um Frauen diskriminierende und patriarchalische Passagen im Familienrecht zu verhindern. Der Plan scheiterte und das Gesetz wurde ohne Änderungen angenommen. Doch Marie blieb aktiv. Ab 1896 war sie in Berlin Gasthörerin in den Rechtswissenschaften. Sie war eine der ersten Frauen, die auf diese Weise Jura studierten. Sie stellte fest, dass das Bildungswesen ein weiterer Bereich war, in dem Frauen benachteiligt waren. Angesichts der Hürden gründete sie mit Anita Augspurg den Verein für Frauenstudium, später Verein für Frauenbildung-Frauenstudium genannt. Raschke konnte ihr Studium nur in der Schweiz an der Universität Bern abschließen, da in Deutschland Abschlüsse in Jura für Frauen nicht möglich waren.
Ohne Zulassung
1900 wurde Marie Raschke Mitglied der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Sie widmete sich wissenschaftlichen Publikationen. In den Jahren 1900 bis 1902 veröffentlichte Raschke die „Zeitschrift für populäre Rechtskunde“, woraus später weitere Schriftenreihen entstanden: „Rechtsbücher für das deutsche Volk“ in sieben Bänden sowie „Populäre Rechtskatechismen“ in neun Bänden. 1904 wurde Marie Raschke Mitglied des Deutschen Juristentags. Sie vertrat ohne die erforderliche Zulassung als Anwältin Mandantinnen vor Gericht und bot Rechtskurse an.
Anna Durecka