Der Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024 rückt näher. Beim Ausfüllen der PIT-Formulare kann auch angegeben werden, ob und an welche gemeinnützige Organisation 1,5 Prozent unserer Steuer gespendet werden soll. Seit Jahren gehören auch Einrichtungen der deutschen Minderheit zu den Non-Profit-Organisationen (NPOs).
1,5% Steuer: Wichtige Unterstützung für SKGD Oppeln und lokale DFKs
Die Oppelner SKGD erhielt letztes Jahr etwa 165.000 Złoty. Wenn ein Steuerzahler in seiner Steuererklärung den Namen eines bestimmten DFKs angibt, geht das Geld an eben diese Ortsgruppe.

„Die Ortsgruppen haben dann das Geld, um ihre satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, was in der Praxis bedeutet, dass sie verschiedene Sprach- oder Kulturprojekte organisieren. Diese Unterstützung, die von den Mitgliedern selbst kommt, da es sich um Steuergelder handelt, ist für viele Vereine von unschätzbarem Wert“, sagt Andrzej Klama von der SKGD.
Verband Schlesischer Bauern: Mittel für Bildung und Kultur durch Steuerspende
Eine der Branchenorganisationen der deutschen Minderheit, der Verband Schlesischer Bauern, gehört ebenfalls zu den NPOs. Die Einnahmen aus dem 1,5 Steuerprozent sind zwar nicht groß, werden aber gut genutzt.

„Sie sind für uns eine sehr wichtige Finanzquelle, aus der wir unseren eigenen Beitrag zu einer Reihe von Bildungs- und Kulturaktivitäten wie Schulungen und Treffen für Landwirte oder unseren jährlichen Bauernkalender bestreiten können“, sagt Klaudia Kluczniok, die Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes.
Anleitung: So funktioniert die 1,5% Steuerspende (PIT & PIT O)
Erwerbstätige können 1,5 Prozent ihrer Steuern spenden, indem sie die entsprechenden Felder in ihrer PIT-Erklärung für 2024 ausfüllen, während Rentner, die kein zusätzliches Einkommen haben, lediglich eine PIT O ausfüllen müssen. Wichtig ist, dass für Letztere nicht jedes Jahr eine PIT O ausgefüllt werden muss.

Sobald eine NPO einmal eingetragen ist, erhält sie jedes Jahr automatisch 1,5 Prozent der Steuer. Neben dem Namen der Organisation muss die KRS-Nummer angegeben werden, während der konkrete Bestimmungszweck (z. B. Spende an einen bestimmten DFK) freiwillig ist.
Organisationen der deutschen Minderheit, die in das Register der gemeinnützigen Organisationen eingetragen sind:
Sozial-Kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, KRS: 0000017757
Deutsche Sozial-Kulturelle Gesellschaft in der Woiwodschaft Schlesien in Ratibor, KRS: 0000001895
Verband Schlesischer Bauern, KRS: 0000054394
Haus der deutsch-polnischen Zusammenarbeit, KRS: 0000001456
Wohltätigkeitsgesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, KRS: 0000131551
Oberschlesisches Eichendorff- Kultur- und Begegnungszentrum, KRS: 0000049076