Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

Vorsicht bei Ortsnamen

Foto: Der Oppelner Woiwode Adrian Czubak

Im September 2016 berichtete das Wochenblatt.pl, dass der Oppelner Woiwode bei den Standesämtern der Region angefragt hatte, ob aus Deutschland Dokumente zugesandt würden, ohne dass die heutigen polnischen Bezeichnungen der Ortschaften in diesen verwendet werden. Nun erhielten die Standesämter dazu eine Anweisung.

 

Die Standesämter der Oppelner Woiwodschaft sollten auf Bitten des Woiwoden Adrian Czubak prüfen, ob in deutschen Dokumenten, die in den Ämtern eingereicht werden, die Namen der heute in Polen liegenden Ortschaften deutsch geschrieben wurden. Außerdem wollte man wissen, ob es nicht Einträge gäbe, die die territoriale Zugehörigkeit dieser Orte zu Polen in Frage stellen. Grund für diese Anfrage, wie aus dem Schreiben aus Oppeln zu lesen war, waren nicht näher beschriebene Signale, solch gefährliche Einträge würden sich häufen.

 

Legaler Eintrag

 

Dass nun in deutschen Dokumenten Ortsnamen in ehemals deutschen Gebieten überhaupt auf Deutsch auftauchen, ist eine rechtliche Lösung, die in Deutschland im gemeinsamen Ministerialblatt festgeschrieben wurde. Dort heißt es nämlich unter Ziffer 4.1.5.2: „Für Geburtsorte in Polen sind Sonderregelungen gemäß der deutsch-polnischen Passabsprache von 1976 zu beachten. Danach wird bei Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes (z. B. Breslau für Wroclaw oder Hindenburg für Zabrze) eingetragen. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung und da hinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung eingetragen werden. Erfolgten vor dem 8. Mai 1945 mehrere Umbenennungen, wird die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung in Klammern eingetragen. Eine Angabe des Staates ist grundsätzlich nicht vorgesehen.”

 

Trotzdem ein Problem

 

Der Oppelner Woiwode sieht zwar in einer Stellungnahme für das Wochenblatt ein, dass die Regelungen von 1976 in Deutschland gelten, wie aber Pressesprecherin Martyna Kolemba unterstreicht, würden deutsche Namen aus der Zeit der Weimarer Republik oder des Dritten Reiches genutzt. Laut des zweiten Schreibens des Woiwoden zum Problem der deutschen Bezeichnungen vom Dezember 2016 werden deshalb gerade diese Regelungen von 1976 trotzdem als Fehler eingestuft. Die polnischen Beamten werden aufgefordert bei der Übernahme der Informationen aus deutschen Standesämtern in polnische Register die Ortsbezeichnungen anzupassen, sprich: die Ortsbezeichnungen sollen polnisch lauten, soweit es verwaltungsrechtlich möglich ist. Der Woiwode verweist dabei auf Anweisungen des Innenministers, dass die polnischen Register vereinheitlicht werden soll.

 

Unnötige Problemsuche

 

Dabei scheint das Problem der deutschen Ortsbezeichnungen heute in Polen liegender Orte eine unnötige Problemsuche zu sein. Denn nicht nur deutsche Beamte schreiben die Ortsbezeichnungen, die früher zu Deutschland gehörten auf deutsch. Ähnlich tut es auch die polnische Seite, was im Gesetz über Dokumente der Standesämter festgelegt ist. Da heißt es nämlich im Paragraph 30. Abs. 4.: „Namen für Orte außerhalb der Republik Polen werden in der von der Kommission für die Standardisierung von geographischen Bezeichnungen erarbeiteten Form verwendet“. So wird auch in polnischen Dokumenten der polnische Name für Vilnius, Lviv, Kiev usw. verwendet.

 

Ist das nicht ein Anzeichen für Doppelmoral?

 

Rudolf Urban

Show More