Die Nachrichtenagentur der deutschsprachigen Auslandsmedien (IMH) befragte alle Parteien, die das Potenzial haben, in den nächsten deutschen Bundestag einzuziehen, wie sie sich für die Deutschen im Ausland und die deutsche Sprache weltweit engagieren wollen.
Wie die Nachrichtenagentur in ihrer Pressemittelung berichtet, haben alle Parteien geantwortet und es sind große Unterschiede zu erkennen. Wie man an den Reaktionen ablesen könne, möchten nur zwei Parteien die Situation von Deutschen, Deutschstämmigen und deutscher Kultur im Ausland umfassend verbessern. Eine von den beiden Parteien hätte allerdings dazu in ihrer über 10-jährigen Regierungszeit seit 2005 schon viele Gelegenheiten gehabt.
Die Bundestagswahl am 24. September entscheidet in einem großen Maße über die Zukunft Deutschlands. Von den Wahlforschern wird ein knappes Ergebnis prognostiziert. Es kommt auf jede Stimme an und so können die über 1 Mio. Auslandsdeutschen das Zünglein an der Waage sein.
Wahlberechtigt sind einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig (ausführlich darüber berichtete das Wochenblatt.pl in der Ausgabe Nr. 1321). Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden. Er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Weitere Informationen hier: www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
IMH/ru